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Sperisen-Prozess: Die Straflosigkeit hat ein Ende

04.05.2020

Das Bundesgericht bestätigt die 15-jährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen Chef der Zivilpolizei Guatemalas. Die Verurteilung des guatemaltekisch-schweizerischen Doppelbürgers wegen siebenfachen Mordes ist damit rechtskräftig.

Mit Entscheid vom 14. November 2019 weist das Bundesgericht die von Erwin Sperisen erhobene Beschwerde gegen das Urteil des Genfer Kantonsgerichts vom 27. April 2018 in den Hauptpunkten ab. Damit bestätigt es dessen Schuldspruch wegen Ermordung von sieben Gefangenen und die dafür verhängte Freiheitsstrafe vom 15 Jahren. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Urteil des Genfer Kantonsgerichts nicht gegen den Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts verstösst, in ausreichender Weise begründet ist und Erwin Sperisens Verfahrensrechte im Verlauf des Prozesses gewahrt worden sind.

Das Urteil steht sinnbildlich für den langwierigen Prozess gegen die Straflosigkeit, die auch heute noch in vielen Teilen der Welt herrscht. Es steht jedoch auch für die Achtung der Rechte des Beschuldigten, welche in jedem Fall zu wahren sind.

Willkürliche Begründung und Verletzung der Verfahrensrechte

Dem finalen Urteil des Bundesgerichts ging ein langer Prozess voraus, im Laufe dessen das oberste Gericht mehrmals angerufen wurde. Mit Urteil vom 6. Juni 2014 war Erwin Sperisen vom Genfer Kriminalgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen siebenfachen Mordes – davon in einem Fall als Haupttäter – im Zusammenhang mit der Operation «Pavo Real» verurteilt worden. Durch die Polizeioperation hatte die staatliche Kontrolle über das von den Insassen selbst verwaltete guatemaltekische Gefängnis «Pavón» zurückerlangt werden sollen. In Bezug auf drei Todesfälle, welche sich im Zusammenhang mit der Operation «Gavilàn» – einer Aktion zur Rückführung entflohener Häftlinge – ereignet hatten, wurde er freigesprochen. Demgegenüber befand ihn das Genfer Berufungsgericht im Jahr 2015 wegen Mord in allen zehn Fällen für schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Dieses Urteil wurde 2017 vom Bundesgericht aufgehoben und an die Vorinstanz, das Genfer Kantonsgericht, zurückgewiesen. Die Richter*innen hatten in ihrem Entscheid insbesondere bemängelt, dass die Verfahrensgarantien des Beschuldigten im kantonalen Verfahren nicht hinreichend gewährt worden und mehrere Punkte des Urteils nicht hinreichend oder gar willkürlich begründet worden sind.

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung Sperisens

Am 27. April 2018 sprach das Genfer Kantonsgericht Erwin Sperisen bezüglich der sieben Todesfälle in Zusammenhang mit der Aktion «Pavón» schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Im Gegensatz zum ersten Urteil gelangte das Gericht in Bezug auf die drei weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit der Operation «Gavilàn» zu einem Freispruch.

Das Bundesgericht weist nun in seinem 29-seitigen Entscheid die gegen das kantonale Urteil erhobene Beschwerde des Beschuldigten in den Hauptpunkten ab. Zunächst geht das Gericht auf seinen Rückweisungsentscheid vom 29. Juni 2017 ein. Es kommt zum Schluss, dass das Urteil des Genfer Kantonsgerichts nicht im Widerspruch zum dieser Rückweisung steht und in ausreichender Weise begründet ist. Zudem sei das Genfer Kantonsgericht entgegen der Ansicht Sperisens nicht dazu verpflichtet gewesen, zusätzliche Zeugen anzuhören. Die entsprechenden Punkte wären im Verfahren bereits ausreichend behandelt worden. Schliesslich befindet das Bundesgericht Sperisens Recht auf ein faires Verfahren gewahrt, den Anklagegrundsatz respektiert und den Grundsatz der Waffengleichheit berücksichtigt. Auch mit Blick auf die rechtliche Qualifikation der Taten und der Strafzumessung weist es die Rügen des Beschwerdeführers ab.

Einzig in Bezug auf die vom Genfer Kantonsgericht verweigerte Entschädigung für den privat beigezogenen Rechtsbeistand heisst das Bundesgericht die Beschwerde von Erwin Sperisen gut. Das Genfer Kantonsgericht hatte ihm nämlich trotz des teilweisen Freispruchs im Zusammenhang mit den Todesfällen im Laufe der Aktion «Gavilàn» keine Entschädigung zugesprochen, was nicht den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.

Ein Zeichen gegen die Straflosigkeit

Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch auf, wie sich Personen der gerichtlichen Aufarbeitung ihrer Verbrechen zu entziehen versuchen und dazu in andere Länder umsiedeln. So suchen Täter*innen auch in der Schweiz Zuflucht und fliegen unter dem Radar der Behörden. Erwin Sperisen ist bei weitem nicht der Einzige, der sich hierzulande vor einer Strafverfolgung sicher wähnte.

Mit ihrer humanitären Tradition darf die Schweiz Verbrecher*innen jedoch auf keinen Fall einen Zufluchtsort bieten. Von grosser Wichtigkeit ist deshalb nicht zuletzt die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, welche sich gegen die drohende Straflosigkeit einsetzen. So nahm TRIAL International (Track Impunity Always) im Fall Sperisen eine tragende Ermittlungsrolle ein und hat den Prozess durchgehend begleitet.

Trotzdem bleibt die Durchführung solcher Strafverfahren aufgrund der oft spärlichen Fakten- und Beweislage, der zeitlichen und örtlichen Distanz zum Ort des Tatgeschehens, der Problematik der Zeugenbefragungen sowie Verständigungsproblemen eine grosse Herausforderung für jedes Strafverfolgungssystem. Der Fall von Erwin Sperisen beweist jedoch, dass die Durchführung solcher Prozesse möglich ist, und setzt damit ein Zeichen: wer ein schweres Verbrechen begeht und anschliessend in die Schweiz flüchtet, muss mit Strafverfolgung rechnen.

Das Urteil ist umso bedeutender als Sperisens früherer Vorgesetzter und ehemaliger Innenminister Guatemalas, Carlos Vielmann, von einem spanischen Gericht vom Vorwurf der Tötung von Gefangenen wegen Beweismangel freigesprochen wurde. In der gleichen Sache einen Freispruch in dubio pro reo erhielt auch der geflohene ehemalige Polizei-Unterdirektor Javier Figueroa von der österreichischen Justiz.

Die Relevanz von Verfahrensgarantien

Ein kohärentes Vorgehen gegen die Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrecher*innen und anderen Straftäter*innen muss, um nicht selbst ins Unrecht abzugleiten, stets die Rechte der beschuldigten Person schützen. Die im Völkerrecht und der Bundesverfassung enthaltenen Garantien, so das Recht auf ein faires Verfahren, der Anspruch auf rechtliches Gehör oder die Unschuldsvermutung, dürfen nicht nur plakative Schlagworte sein, sondern müssen im gerichtlichen Verfahren gewahrt werden.

So schrecklich die verfolgten Taten sein mögen, so dürfen die Beschuldigten dennoch nie zum blossen Objekt des Verfahrens degradiert werden. Auch dazu gibt der Entscheid zu Erwin Sperisen ein positives Signal: Das Bundesgericht hat nach dem ersten Urteil des Genfer Kantonsgerichts interveniert und eine Verletzung von Sperisens Rechten gerügt. Dies mag auf den ersten Blick formalistisch wirken, ist jedoch im Grundsatz ein Ausfluss genau der Menschenrechte, welche es auch ermöglichen, Straftäter wie Sperisen zur Verantwortung zu ziehen.