09.07.2018
Am 27. April 2018 verurteilte das Berufungsgericht Genf den ehemaligen Chef der Zivilpolizei Guatemalas und schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger, Erwin Sperisen, zu 15 Jahren Haft. Im Jahre 2014 war er in Genf wegen der Ermordung von sieben Gefangenen (aussergerichtliche Hinrichtungen) während der Erstürmung der Haftanstalt Pavon in Guatemala im Jahr 2006 schuldig gesprochen worden, davon in einem Fall als Haupttäter. Dieser Entscheid war im Jahre 2015 von der Strafkammer des Kantons Genf bestätigt worden, bevor er im Juni 2017 vom Bundesgericht für nichtig erklärt wurde.
Das Berufungsgericht Genf hatte in seinem letzten Urteil die Strafe von Erwin Sperisen deutlich gesenkt. Unter Berücksichtigung bestimmter «Schattenbereiche», sei er «nur» als Gehilfe beteiligt gewesen. Dennoch sind die ihm vorgeworfenen Taten nach wie vor äusserst schwerwiegend und die Schweiz sei dazu verpflichtet, die Taten ihres Staatsangehörigen zu beurteilen.
Warum in der Schweiz
Das Urteil ist für die Schweiz von grosser Bedeutung: Zum ersten Mal hat ein Schweizer Gericht einen Schweizer wegen schwerwiegendster Verbrechen verurteilt, die dieser in einem Land begangen hat, in dem systematische Straflosigkeit herrscht.
Erwin Sperisen ist schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger. Diese doppelte Staatsbürgerschaft begründet die Zuständigkeit der Genfer Behörden für die Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft baute ihre Anklage gegen Erwin Sperisen auf der Grundlage verschiedener Ermittlungen durch die Internationale Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) und durch NGO’s, insbesondere TRIAL (Track Impunity Always), auf.
Nach Schweizer Recht kann eine Person, die im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese Schweizer/in ist und die verübten Handlungen sowohl in der Schweiz wie im betroffenen Drittstaat strafbar sind. Der Anwalt Bénédict de Moerloose von TRIAL hatte zu Beginn des Sperisen-Prozesses in Erinnerung gerufen, dass es sich nicht um einen Fall von universeller Gerichtsbarkeit handelt: «Bei diesem Prozess wird nicht ein Kriegsverbrechen beurteilt. Erwin Sperisen ist wegen Mordes vor Gericht, einer herkömmlichen Straftat nach Schweizer Recht.»
Erwin Sperisen war 2012 aufgrund eines von den guatemaltekischen Behörden erlassenen internationalen Haftbefehls festgenommen und im Genfer Gefängnis Champ Dollon inhaftiert worden. Sperisen und seine Familie waren seit 2007 in der Schweiz wohnhaft.
Für die Organisation TRIAL (Track Impunity Always), die sich weltweit gegen Straflosigkeit einsetzt und die Genfer Justiz im Prozess unterstützt hat, ist diese Verurteilung ein starkes Signal: «Die Urheber schwerer Verbrechen – wie hoch gestellt sie auch sein mögen – sind nicht vor strafrechtlichen Sanktionen gefeit; ihre Opfer, egal woher sie auch stammen, verdienen es, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt».
Ein wichtiger Beitrag
Die Schweiz beteiligt sich übrigens im Rahmen eines Programms für Justiz in Übergangsphasen (transitional justice) an der Vergangenheitsbearbeitung in Guatemala (lesen Sie hierzu unseren Artikel). Auch in diesem Zusammenhang ist der Ausgang des Prozesses gegen Sperisen bedeutsam. Im Genfer Prozess habe sich einerseits aus innenpolitischer Sicht die Zuständigkeit der Schweizer Justiz (wegen der Staatsangehörigkeit des Angeklagten) manifestiert, anderseits sei der Prozess aus internationaler Sicht ein Beitrag im Kampf gegen die Straflosigkeit von schwerwiegenden Verstössen gegen die Menschenrechte, meint Sevane Garibian, Experte für Menschenrechte und internationale Strafjustiz.
Begleitung des Verfahrens
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2017 den Rekurs des ehemaligen Polizeichefs von Guatemala teils gutgeheissen, mit der Begründung, einige Grundrechte des Verurteilten seien nicht respektiert worden. Die Richter von Lausanne haben der Strafkammer vorgeworfen, wesentliche Punkte unzureichend und willkürlich begründet zu haben. Wie auch der Mediensprecher der Genfer Staatsanwaltschaft, Henri Della Casa seinerzeit betont hatte, hat auch das Bundesgericht die These des ehemaligen Polizeichefs – die Gefangenen seien bei Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften ums Leben gekommen – zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Gefangenen willkürlich hingerichtet worden sind. Gemäss Philip Grant, dem Chef von TRIAL, fällte das Bundesgericht damit ein gültiges Urteil über die Menschenrechts-Verbrechen, die Sperisen leugnet.
Nach diesem Entscheid wurde der Fall an das Berufungsgericht Genf zurück gewiesen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anwälte des Doppelbürgers beim Bundesgericht wieder Beschwerde gegen das vorinstanzliche Urteil einlegen werden.
Quellen
- Ehemaliger Polizeichef zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt
Tagesanzeiger, 27.04.2018 - Beschwerde von Erwin Sperisen teilweise gutgeheissen
NZZ, 12.07.2017 - Bundesgericht hebt Urteil gegen Erwin Sperisen auf
SRF, 12.07.2017 - Affaire Sperisen: la justice genevoise remise a l’ordre
24heures, 12.07.2017 - Affaire Sperisen: Le Tribunal fédéral confirme les exécutions extrajudiciaires
TRIAL, 18.07.2017 - Medienmitteilung des Bundesgerichts
Bundesgericht, 12.07.2017 (pdf, 3p.) - Procès Sperisen: Condamnation confirmée en appel, une victoire contre l’impunité
Communiqué de presse d’Amnesty International, 13.05.2015
Dokumentation
- CICIG
Website der Internationalen Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala - TRIAL
Website der Organisation Track Impunity always - Chasseurs de crimes (Crime Hunters)
Schweizer Dokumentarfilm in Co-Produktion mit RTS, 2014