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Strafverfolgung von Verbrechen des Völkerstrafrechts in der Schweiz

24.06.2018

Die Schweiz soll kein geschützter Ort für Völkerrechtsverbrecher sein. Aus diesem Grund schuf die Bundesanwaltschaft am 1. Juli 2012 ein Kompetenzzentrum Völkerstrafrecht (CCV). Humanrights.ch hatte damals die Hintergründe dieser Neuschöpfung aufgezeigt. Der Verzicht auf eine Anklage gegen den früheren algerischen Verteidigungsminister Nezzar warf im Januar 2017 die Frage auf, ob das CCV als Institution seine Aufgabe überhaupt noch erfüllt und in welchem Masse es dabei unabhängig von der Politik operiert.

Die Anfänge des Kompetenzzentrums für Völkerstrafrecht

Das CCV war ab 1. November 2012 operativ voll einsatzbereit. Es bestand aus einem Staatsanwalt und einer Staatsanwältin, zwei juristischen Mitarbeitern/-innen und einem/-r Sachbearbeiter/in. Unterstützt wurde das Team von einer Spezialeinheit der Bundeskriminalpolizei.

Ende Mai 2015 hatte das CCV 28 Strafverfahren durchgeführt, wovon 13 eingestellt wurden. Die Ermittlungen bezogen sich bis dahin auf Taten in Afghanistan, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Burundi, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo, Indien, Irak , Israel, Kosovo, Liberia, Libyen, Mexico, Ruanda, Sri Lanka, Syrien und den USA.

Ebenso vielschichtig verhält es sich mit den ermittelten Tathandlungen. So wurde unter anderem wegen Tötungen, Vergewaltigungen, Misshandlung von Kriegsgefangenen, Rekrutierung von Kindersoldaten und Plünderungen ermittelt. Der älteste ermittelte Sachverhalt datiert aus dem Jahr 1982.

Die Strafverfahren wurden bis anhin überwiegend durch Anzeigen von Nichtregierungsorganisationen angestossen. Insbesondere aktiv in diesem Zusammenhang ist Track Impunity Always (TRIAL) mit Sitz in Genf. Ausserdem wurden bis ins Jahr 2015 fünf Verfahren aufgrund von eigenen Wahrnehmungen des CCV und vier gestützt auf Strafklagen von Opfern eröffnet. Weiter übermittelten die kantonalen Migrationsbehörden in sechs Fällen der Bundesanwaltschaft Informationen über Asylsuchende, betreffend welchen ein Verdacht auf Völkerrechtsverbrechen bestand.

Laut unbestätigten Berichten ist das Kompetenzzentrum CCV jedoch seit Februar 2016 durch eine Umstrukturierung entscheidend geschwächt worden. Seither unterstützt das CCV zusätzlich andere Abteilungen der Bundesanwaltschaft im Bereich der Rechtshilfe. Das CCV wurde in einer neuen Abteilung «Rechtshilfe, Völkerstrafrecht» angesiedelt. In der Praxis bedeutet dies, dass sich die auf das Völkerstrafrecht spezialisierten Staatsanwälte/-innen nicht ausreichend mit Fällen von internationalen Verbrechen befassen können.

Auch von der Bundeskriminalpolizei leistet nur ein/e Polizeiangestellte/r regelmässig Unterstützung – ohne formelle Zuweisung. Schliesslich ist auch im Staatssekretariat für Migration niemand für in diesem Zusammenhang relevanten Dossiers zuständig.

Diese Entwicklung blieb in der Politik nicht unbemerkt. Es sei seit der Schaffung des Kompetenzzentrums noch keine Verfolgung eines Verbrechens des Völkerstrafrechts vor dem Bundesstrafgericht zur Anklage gebracht worden, kritisiert die FDP-Nationalrätin Christa Markwalder in einer Interpellation vom September 2017.

Vorwurf der politischen Rücksichtnahme

Es bleibt nicht bei dieser Rückfrage. SP-Nationalrat Carlo Sommaruga unterstellt der Bundesstaatsanwaltschaft in einer Interpellation gar, dass ihre fehlende Aktivität auf den Einfluss der Politik, insbesondere des Aussenministeriums, zurückzuführen sei.

Grund für diese Vermutung stellen zwei Fälle dar, die sich 2017 ereigneten. Im September wurde die Befragung des vermeintlichen syrischen Kriegsverbrechers al-Assad, notabene des Onkels des syrischen Präsidenten, durch die Bundesanwaltschaft verzögert. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona rügte dieses Vorgehen schliesslich und zwang die Bundesanwaltschaft zur Einvernahme. Die Verzögerung sorgte bei Nichtregierungsorganisationen und Anwälten für Empörung.

Weiter wurde das Verfahren gegen den algerischen Ex-Minister Khaled Nezzar Anfang 2017 mit der fadenscheinigen Begründung eingestellt, im fraglichen Zeitraum in den 1990er Jahren habe in Algerien gar kein bewaffneter Konflikt stattgefunden. Zur unkonventionellen Beantwortung dieser elementaren Frage benötigte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre. Am 30. Mai 2018 hat das Bundesstrafgericht die Beschwerden dreier mutmasslicher Opfer von Folter und willkürlichen Verhaftungen gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft muss nun im Fall Nezzar erneut ermitteln.

Gemäss einem internen Papier, welches der «Le Temps» und der NZZ vorlag, soll der Fall politisch zu heikel gewesen sein. Bei einem Treffen zwischen der Schweizer Botschafterin in Algerien und der Bundesanwaltschaft sei der Fall bezüglich der bilateralen Beziehungen als «Zeitbombe» bezeichnet worden. Eine Einstellung des Verfahrens lag deshalb im beidseitigen politischen Interesse.

Sommaruga betont in seiner Interpellation, dass die Schweiz nicht einerseits die internationale Justiz stärken könne, währendem die Bundesanwaltschaft gleichzeitig vor allem Imagepflege betreibe.

Auf Anfrage gab das Aussendepartement an, sich nicht in die Fälle der Bundesanwaltschaft einzumischen. Die Bundesanwaltschaft schloss hingegen eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden nicht aus, wenn dies für ein Strafverfahren nützlich sein könnte. Weiter wurde auf die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft verwiesen, deren Präsident, Niklaus Oberholzer, angab, dass sich die Aufsichtsbehörde nicht in die Belange der Untersuchungsführung einmischen dürfe. Dies sei insbesondere Aufgabe des Bundesstrafgerichts in Bellinzona.

Die Schweiz im internationalen Vergleich

Die fehlenden Ressourcen und das Desinteresse zur Verfolgung von internationalen Straftätern in der Schweiz stehen im Gegensatz zu den Vorkehrungen anderer europäischer Staaten. So schuf Schweden in diesem Zusammenhang eine Einheit mit acht Vollzeit-Staatsanwälten und Staatsanwältinnen. Die Niederlande verfügt zum selben Zweck über eine Spezialeinheit mit siebzig Personen. Auch in Frankreich werden keine Kosten gescheut: Es besteht eine Einheit aus sechs Staatsanwälten/-innen, sechs Rechtsberatern/-innen und bis zu zwanzig Ermittlern/-innen, welche sich einzig mit derartigen Fällen befassen. Schliesslich brachte die schwedische Einheit bereits rund zehn Fälle zum Abschluss.

Kommentar

Eigentlich will man Kriegsverbrechern in der Schweiz keinen Zufluchtsort bieten. Dies müsste systematisch verhindert werden, doch die eingesetzten Mittel reichen dazu nicht aus. So fand ein gambischer Ex-Minister auf helvetischem Boden für mehrere Monate Schutz vor Strafverfolgung. Dies wäre wohl auch weiterhin so gewesen, hätte nicht TRIAL International durch eine Enthüllung im Januar 2017 dafür gesorgt, dass die Behörden aktiv wurden.
Die künftige Effizienz der Abteilung «Rechtshilfe, Völkerstrafrecht» bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern in der Schweiz steht momentan in den Sternen. Klar ist: Das Bundesstrafgericht kommt trotz fehlender Fälle schon bald zum Zug. Nach dem Fall Nezzar, hat es die Strafanzeige wegen Rechtsverweigerung im Fall al Assad zu beurteilen.

Dokumentation