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Gleichstellung der Frau - Dossier

Das Konzept der Gleichstellung

16.06.2017

Gleichstellung bedeutet Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Mitglieder einer Gesellschaft. In der Schweiz ist die Gleichstellung der Frau im Gesetz zwar weitgehend verwirklicht, bis zur effektiven Chancengleichheit ist es jedoch noch ein weiter Weg. Frauen und Männern werden in der Gesellschaft unterschiedliche Interessen, Fähigkeiten und Rollen zugeschrieben. Das wirkt sich auch heute noch etwa auf ihre wirtschaftliche Stellung und die Verantwortung für Haus- und Familienarbeit aus.

Formale Gleichstellung

Das Geschlechterdiskriminierungsverbot untersagt jegliche unterschiedliche Behandlung der Geschlechter. Abweichungen sind einzig aufgrund der biologischen Unterschiede von Frau und Mann zulässig. Dies betrifft etwa Sondermassnahmen zum Schutz der Mutterschaft im engen Sinn. Das bedeutet, dass Sonderbestimmungen lediglich im Rahmen der biologischen Vorgänge wie Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit erlaubt bzw. geboten sind. Weitergehende Spezialregelungen, welche den Schutz der Frau in ihrer Rolle als Mutter im umfassenden Sinn vorsehen, sind verboten. Ebenso verhält es sich mit Bestimmungen, welche Frauen allein aufgrund der potentiellen Möglichkeit, Mutter zu werden, anders behandeln oder solche, die an ihren Ehe- oder Familienstand anknüpfen. Derartige Sonderregelungen bewirken in der Regel eine Zementierung bestehender Rollenverständnisse und – darüber hinausgehend – bestehender Machtverhältnisse.

So besitzen Frauen grundsätzlich ebenso wie Männer die rechtliche Handlungsfreiheit, das Eherecht ist partnerschaftlich ausgestaltet, die Reproduktionsmedizin orientiert sich zunehmend am Grundsatz der Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper und auch die Vergewaltigung in der Ehe ist mittlerweile strafbar. Das Recht wird geschlechtsneutral ausgestaltet, indem es keine Unterscheidungen mehr trifft zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts; es wird sozusagen ‚geschlechtsblind‘. Dies entspricht einem formalen Gleichheitsverständnis, das dort hilfreich ist, wo rechtliche Benachteiligungen direkt an das Geschlecht anknüpfen. Versteckte oder indirekte Diskriminierungen werden so jedoch nicht verhindert.

Materielle oder tatsächliche Gleichstellung

Entsprechend hat sich, seit die direkte Diskriminierung von Frauen durch das Recht weitestgehend verpönt ist, der Fokus auf die Möglichkeiten rechtlicher Beeinflussung tatsächlicher Ungleichheiten verschoben. Weil althergebrachte, stereotype Vorstellungen über Geschlechterrollen weiterhin verbreitet und wirksam sind, sind Frauen auch heute noch benachteiligt. Geschlechterstereotype werden durch geschlechtsneutrales Recht verfestigt. Dem entgegenwirken möchte ein materielles Gleichheitsverständnis, das u.a. auch indirekte Diskriminierungen erfasst.  Ein solches Verständnis trägt z.B. auch dem Umstand Rechnung, dass die Mehrheit aller Teilzeitarbeitenden Frauen sind und dass deshalb die mit Teilzeit einhergehenden Benachteiligungen eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung darstellt. Um die tatsächliche Gleichstellung zu verwirklichen, empfehlen verschiedene internationale Menschenrechtsgremien die Ausarbeitung von Gleichstellungsinstrumenten.