29/03/2005

Die Schweiz und die UNO-Menschenrechtskommission 

Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen zur schweizerischen Beteiligung an den Arbeiten der UNO-Menschenrechtskommission.

Die Schweiz gehört der UNO-Menschenrechtskommission nicht an. Dennoch beteiligt sie sich seit den 1980er Jahren aktiv an den Arbeiten der Kommission. Die Schweizer Delegation unterstützte seither zahlreiche Resolutionen und arbeitete aktiv in verschiedenen Arbeitsgruppen der Kommission mit.
Die Schweiz engagierte sich im Rahmen der UNO-Menschenrechtskommission vor allem im Kampf gegen die Folter. Hier beteiligte sich die Schweiz an der Ausarbeitung der UNO-Antifolterkonvention und bemühte sich zusammen mit anderen gleichgesinnten Staaten intensiv um die Verabschiedung eines Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention. Diese langjährigen Bemühungen trugen Ende 2002 endlich Früchte, als die UNO-Generalversammlung das Fakultativprotokoll verabschiedete.

In den letzten Jahren setzt sich die Schweiz für eine Reform der UNO-Menschenrechtskommission ein. Zu diesem Zweck haben Walter Kälin und Cecilia Jimenez im Auftrag des EDA (PA IV) eine Studie mit Reformvorschlägen verfasst.

Im Jahr 2004 unterstützte das EDA zudem auf Anfrage des Hochkommissariats für Menschenrechte die Produktion eines halbstündigen Films in 8 Sprachversionen auf DVD über die Arbeit der UNO-Menschenrechtskommission: