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Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser durch UNO Generalversammlung

02.08.2010

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 eine Resolution verabschiedet, die den Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen als Menschenrecht anerkennt. Derzeit leiden fast 900 Millionen Menschen unter ungenügendem Zugang zu Wasser und über 2,6 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu angemessenen sanitären Einrichtungen. Jährlich sterben schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder unter 5 Jahren an Krankheiten, die von schmutzigem Wasser und unhygienischen Einrichtungen verursacht werden.

Industriestaaten geteilter Meinung

Catarina de Albuquerque, die vom Menschenrechtsrat ernannte unabhängige Expertin für das Recht auf Wasser, hat die Resolution als Durchbruch gewertet. Es sei ein positives Signal von Seiten der internationalen Gemeinschaft und zeige die Bereitschaft, die bestehenden Missstände anzupacken. Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten und internationale Organisationen auf, die zur Verwirklichung dieses Menschenrechts notwendige Finanzierung und Technologie den ärmeren Ländern zur Verfügung zu stellen. Der Resolutionstext wurde von einer deutlichen Mehrheit unterstützt. Von den 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen waren 163 in der Vollversammlung anwesend. 122 Staaten stimmten dafür, 41 enthielten sich. Gegenstimmen gab es keine. Es erstaunt nicht, dass die Industriestaaten in der Ära zunehmender Privatisierung des Wassers und stagnierenden Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit bei den Stimmenthaltungen überproportional vertreten waren.

Im Gegensatz zu andern Industriestaaten votierte die Schweiz für die Resolution. Die Schweizer Vertretung bei der UNO in New York hatte sich aktiv an den Beratungen über den Wortlaut der Resolution beteiligt. Im Plenum befürwortete die Schweiz die Verabschiedung der Resolution im Konsens, es kam aber zur Abstimmung auf Antrag der USA.

Kein neues Menschenrecht

Mit der Verabschiedung der Resolution wurde kein neues Menschenrecht geschaffen. Vielmehr anerkennt die Generalversammlung damit ausdrücklich, dass ein Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und angemessenen sanitären Einrichtungen bereits existiert. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hatte denn auch bereits im Jahr 2002 deutlich gemacht, dass das im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) enthaltene Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11) sowie das Recht auf Gesundheit (Art. 12) auch ein Recht auf ausreichende Versorgung mit Trinkwasser umfassen. Demnach gewährt Pakt I allen Personen Anspruch auf eine genügende, sichere, qualitativ einwandfreie, zugängliche und nicht-diskriminierende Versorgung mit Wasser zum persönlichen Gebrauch.

Politische Bedeutung

Der Resolution kommt somit mehr politische als rechtliche Bedeutung zu. Die Generalversammlung bekräftigt damit eines der Millenniumsentwicklungsziele, wonach der Anteil der Menschen, die keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen haben, bis 2015 halbiert werden soll.

Quellen