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How to UN Special Rapporteurs

16.11.2023

Bei den «speziellen Verfahren» («special procedures») des UN-Menschenrechtsrates handelt es sich um unabhängige Menschenrechtsexpert*innen mit einem Mandat zur Berichterstattung und Beratung zu Menschenrechten aus einer thematischen oder länderspezifischen Perspektive.

Unter anderem können diese unabhängigen Menschenrechtsexpert*innen auf ihnen gemeldete einzelne mutmassliche Menschenrechtsverletzungen oder systematische Bedenken hinsichtlich einer menschenrechtlichen Situation reagieren, indem sie Mitteilungen an den betreffenden Staat oder relevante Personen machen.

Mit einer solchen Mitteilung können sie die ihnen zur Kenntnis gebrachten Vorwürfe darlegen und um deren Klärung bitten. Des Weiteren können sie die betreffenden Behörden dazu auffordern, Massnahmen zu ergreifen,

  • um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu beenden,
  • diese zu untersuchen oder
  • die dafür verantwortlichen Personen vor Gericht zu stellen.

Zudem verweisen die unabhängigen Menschenrechtsexpert*innen auf die anwendbaren Menschenrechtsbestimmungen.

Sinn und Zweck dieser Mitteilungen ist es,

  • die Aufmerksamkeit eines Staates auf mutmassliche Menschenrechtsverletzungen zu lenken,
  • Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, zu beenden, zu untersuchen oder die Möglichkeit von Rechtsbehelfen sicherzustellen,
  • Die Öffentlichkeit und die Politik auf eine Menschenrechtsverletzung aufmerksam zu machen.

Die in den Mitteilungen enthaltenen Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend. Eingaben an eine*n unabhängige*n Menschenrechtsexpert*in (häufig als «UN-Sonderberichterstatter*innen» bezeichnet) sollten:

  • Eine sachliche Beschreibung der mutmasslichen Menschenrechtsverletzung beinhalten,
  • Sich auf glaubwürdige und detaillierte Informationen und nicht ausschliesslich auf Berichte aus Massenmedien stützen,
  • Nicht offensichtlich unbegründet oder politisch motiviert sein,
  • Auf beleidigende Äusserungen verzichten.

Nicht vorausgesetzt wird, dass

  • Der betroffene Staat das als verletzt gerügte Menschenrecht auch durch ein entsprechendes Abkommen anerkannt hat oder
  • Innerstaatliche Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden.
Eine Eingabe machen kann jede Einzelperson, Gruppe, zivilgesellschaftliche Organisation, zwischenstaatliche Einrichtung oder jedes nationale Menschenrechtsgremium. Dazu soll das «Special Procedure Submission online form» verwendet werden.

Die Identität des mutmasslichen Opfers wird nur ausnahmsweise vertraulich behandelt, sofern in der Eingabe ausdrücklich gefordert und aufgrund von Sicherheitsbedenken notwendig. Das mutmassliche Opfer und/oder dessen Familienangehörige oder Vertreter*innen müssen in ihrer Eingabe angeben, ob sie damit einverstanden sind oder nicht, dass:

  • Die Identität des mutmasslichen Opfers in der Mitteilung an den Staat oder betreffende andere Personen (z.B. zwischenstaatliche Organisationen, Unternehmen, Militär- oder Sicherheitsfirmen etc.) offengelegt wird und
  • Die Identität des mutmasslichen Opfers in einer öffentlichen Mitteilung an den UN-Menschenrechtsrat erscheint.

Weiterführende Informationen:

Disclaimer

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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