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Die Rolle der UNO-Sonderberichterstatter*innen

30.10.2023

Die Sonderberichterstatter*innen der Vereinten Nationen fungieren als wichtige Akteur*innen, die Menschenrechtsverletzungen aufzeigen und sich für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht einsetzen. Wir erläutern, was die Funktion der Berichterstatter*innen ist, wann sie tätig werden und wie sie intervenieren können.

Die UNO-Sonderberichterstatter*innen spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte weltweit. Sie sind unabhängige Expert*innen, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ernannt werden. Ihr Mandat bezieht sich entweder auf bestimmte Menschenrechtsfragen (z.B. Verhütung von Folter oder Meinungsäusserungsfreiheit) oder auf bestimmte geografische Regionen. Ihr Hauptziel besteht darin, die Menschenrechtslage in verschiedenen Ländern zu überwachen und zu bewerten und Empfehlungen zur Behebung von Menschenrechtsverletzungen oder -mängeln abzugeben.

Die Sonderberichterstatter*innen können unter bestimmten Umständen intervenieren. Sie sind befugt, einzugreifen, wenn es glaubwürdige Anschuldigungen über Menschenrechtsverletzungen, Verstösse oder systemische Probleme in einem bestimmten Land gibt. Sie können Beschwerden von Einzelpersonen, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Quellen erhalten, die sie auf mögliche Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen.

Sobald Sonderberichterstatter*innen glaubwürdige Informationen erhalten, können sie eine Reihe von Massnahmen ergreifen. Dazu gehören die Durchführung von Erkundungsmissionen im betreffenden Land, das Sammeln von Beweisen, Treffen mit relevanten Akteur*innen und der Dialog mit Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Sie sind befugt, von Regierungen Informationen und Klarstellungen zu verlangen und Menschenrechtsverletzungen durch Berichte und Pressemitteilungen öffentlich zu bewerten.

Interventionen in der Schweiz

Ein Beispiel für eine derartige Intervention ist das Vorgehen im Zusammenhang mit der Räumung eines von Aktivist*innen besetzen Tagebaus von Holcim im Kanton Waadt. Nachdem Nichtregierungsorganisationen sich über das polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vorgehen beschwert hatten, wandten sich drei Sonderberichterstatter*innen an die Schweiz, um ihre Besorgnis über das polizeiliche Vorgehen gegen Demonstrierende auszudrücken. Ein weiteres Beispiel ist die Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Folter im Fall Brian in Bezug auf dessen Haftbedingungen. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer hat bereits in der Schweiz interveniert: Im August 2023 drückte er gegenüber dem Bund seine Besorgnis darüber aus, dass der Bruno-Manser-Fonds von einer Firma durch Einschüchterungsklagen zum Schweigen gebracht werde. Die Schweiz müsse gemäss der Aarhus-Konvention sicherstellen, dass Akteur*innen, welche wichtige Umweltinformationen veröffentlichen, nicht bestraft oder verfolgt würden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die UN-Sonderberichterstatter*innen keine Durchsetzungsbefugnisse haben und ihre Empfehlungen nicht rechtsverbindlich sind. Ihre Berichte und Feststellungen haben jedoch ein erhebliches Gewicht und können beträchtlichen Druck auf Regierungen ausüben. Die Arbeit der Sonderberichterstatter*innen ist somit ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein zu schärfen, für Veränderungen einzutreten und Regierungen für Menschenrechtsverpflichtungen verantwortlich zu machen.

Mit der Anlaufstelle zur strategischen Prozessführung schliesst humanrights.ch eine wichtige Lücke. Damit die Stelle erfolgreich ausgebaut und so Menschenrechte durchgesetzt werden können, sind wir auf Spenden angewiesen. Herzlichen Dank, dass Sie uns unterstützen!

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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