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#Gesundheit

Das Recht auf Gesundheit anerkennt das Recht für alle auf ein erreichbares Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit, insbesondere die Verfügbarkeit von quantitativ ausreichenden und qualitativ genügenden öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu den vorhandenen Gesundheitseinrichtungen. Das Recht auf Gesundheit ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt-I) geregelt. Die Schweiz hat bis heute das Fakultativprotokoll nicht unterzeichnet, das zur Durchsetzung der im Pakt I festgelegten Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Dies wegen grundsätzlicher Vorbehalte gegen die Einklagbarkeit der UNO-Pakt I-Rechte. Wie steht es um die Herausforderungen in der Schweiz hinsichtlich der Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit?