Freihandelsabkommen mit China: Gutachten stützt NGO-Forderungen

Ein im Auftrag einer NGO-Koalition erstelltes Rechtsgutachten bestärkt die Forderungen nach einem Einbezug von Menschenrechtskriterien in das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China, welches zur Zeit ausgehandelt wird. In der Studie wird unter anderem die Befürchtung geäussert, ein strenger Patentschutz könnte das Recht der chinesischen Bevölkerung auf Nahrung und Gesundheit beeinträchtigen. Die NGO-Koalition, bestehend aus der Erklärung von Bern EvB, der Alliance Sud, der Gesellschaft für bedrohte Völker und der Gesellschaft schweizerisch-tibetische Freundschaft, zeigt sich über das Resultat der Abklärungen erfreut.

Das Gutachten wurde von der Leiterin des Kompetenzzentrums für Menschenrechte an der Universität Zürich, Christine Kaufmann unter Mitarbeit von Jonatan Niedrig erarbeitet. Das Zürcher Kompetenzzentrum bildet gleichzeitig den Themenbereich «Menschenrechte und Wirtschaft» im Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR.

Ergebnisse der Studie: Pflichten für die Schweiz

Die Studie enthält eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, eine Einschätzung zu einigen menschenrechtlichen Risiken im Kontext des Freihandelsabkommens mit China, eine Auswahl von geeigneten Möglichkeiten, wie menschenrechtliche Kriterien in das Freihandelsabkommen eingebaut werden könnten, sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Abklärungspflicht
    Es besteht eine rechtliche Verpflichtung der Schweiz zur Abklärung der menschenrechtlichen Implikationen eines Freihandelsabkommens mit der VR China.
  • Pflicht zur Identifizierung der spezifischen menschenrechtssensiblen Bereiche
    Es muss eine Risikoabklärung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen auf die Menschenrechtslage in der VR China vorgenommen werden.
  • Pflicht zur menschenrechtssensiblen Verhandlungsführung
    Die Schweiz hat eine grundsätzliche Verpflichtung, die Ergebnisse dieser Abklärungen in die Verhandlungen mit China einfliessen zu lassen und darauf hinzuarbeiten, dass auch ein entsprechendes Verhandlungsergebnis erreicht wird.

Auseinandersetzung ist unumgänglich

Mit diesem Gutachten ist eine ernsthafte Auseinandersetzung der schweizerischen Verhandlungsdelegation mit dem Menschenrechtsansatz unumgänglich geworden. Die ausweichende und beschwichtigende Haltung des Bundesrats zur Frage der Kohärenz zwischen Menschenrechts- und Handelspolitik, wie sie in der Antwort vom 7. September 2011 auf eine Interpellation der FDP-Fraktion zum Ausdruck kommt, dürfte in Zukunft nicht mehr ausreichend sein. Da die Verhandlungen mit China in grösster Diskretion ablaufen, wird es allerdings wohl erst post festum möglich sein zu beurteilen, ob diese Auseinandersetzung statt gefunden und welche Resultate sie gebracht hat.

Dokumentation

Update: 30.11.2011

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61