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Zwangsheirat ist weder Frage der Religion noch der Nationalität

01.04.2010

Zwangsheiraten gibt es in den verschiedensten Kulturen und religiösen Gruppen. Dies zeigt eine Studie des Zentrums für sozialwissenschaftliche Analysen (MAPS) der Universität Neuenburg. Als Auftraggeberin wollte die Stadt Zürich neue Erkenntnisse über die Hintergründe und die Situation von Betroffenen erhalten. Positiv anzurechnen ist den beiden Autorinnen der Studie, Prof. Janine Dahinden und PD Dr. Yvonne Riaño, insbesondere die Differenzierung zwischen den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen und ihre Erklärungen zu den verschiedenen Begrifflichkeiten.

Zwangsheirat kommt unter anderem «bei hinduistischen Tamilen, christlich-orthodoxen Assyrerinnen, alevitischen Kurden, katholischen Kosovarinnen oder bei muslimischen Türken vor», wie der Medienmitteilung der Stadt Zürich zu entnehmen ist. Aber auch unter Schweizern/-innen, insbesondere in gutbürgerlichen Kreisen, waren Zwangsheiraten bis ins 20. Jahrhundert keine Seltenheit. Heute sind in Zürich insbesondere Migrantinnen der zweiten Generation betroffen. Die beiden Autorinnen der Studie betonen, die Ursache der Zwangsheirat läge in einer patriarchalischen Tradition und das Thema betreffe somit die Gleichstellungspolitik. Die effektiven Gründe, weshalb Eltern ihre Kinder zu einer Heirat unter Druck setzten, seien aber unterschiedlicher Natur.

Begriffliche Differenzierung

Für Zwangsheiraten existieren viele ähnliche Begrifflichkeiten. Dies führt oft zu Missverständnissen. Wichtig ist die Differenzierung zwischen der Zwangsheirat und der arrangierten Ehe, sowie der Zwangsverheiratung und der Zwangsehe.

Die Wurzeln einer Zwangsheirat finden sich oft in einer arrangierten Heirat, trotzdem bestehen zwischen den beiden Begriffen bedeutende Unterschiede. Eine arrangierte Ehe wird zwar durch Dritte initiiert, die letztendliche Entscheidung liegt aber bei den Ehepartnern. Sie gehen die Heirat, im Gegensatz zu einer Zwangsheirat, freiwillig ein.

Die Zwangsverheiratung und die Zwangsehe sind Unterbegriffe der Zwangsheirat. Findet eine Zwangsverheiratung statt, so bedeutet dies, dass eine Heirat gegen den Willen von einer oder beiden Ehepartnern geschlossen wird. Im Gegensatz dazu bezeichnet die Zwangsehe eine bestehende Ehe, welche gegen den Willen einer Person aufrecht erhalten wird. Dies kann auch der Fall sein, wenn eine Person die Ehe ursprünglich freiwillig eingegangen ist.

Die im Bericht betrachteten Zwangsheiraten beinhalten somit sowohl die Zwangsverheiratung, als auch die Zwangsehe, nicht aber die arrangierte Heirat. Wie viele solcher Zwangsheiraten in Zürich effektiv vorkommen, lässt sich gemäss der Studie des MAPs kaum feststellen. Die Dunkelziffer ist aufgrund der Tabuisierung äusserst hoch. Für eine Annäherung führten die Autorinnen 35 Interviews mit Fachpersonen aus Stadtzürcher Beratungsstellen durch, wobei sich zeigte, dass pro Fachperson jährlich 1 bis 10 Fälle zu erwarten sind. Betroffen sind auch Männer, wobei sie sich meist aufgrund grösserer Handlungsspielräume besser wehren können.

Wissenschaftlerinnen und Stadtpräsidentin vertrauen in Prävention

Die Erkenntnisse und Vorschläge der beiden Verfasserinnen der Studie decken sich weitgehend mit den Forderungen, welche Humanrights.ch/MERS am 16. Februar 2009 in einer Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren der gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten an das Bundesamt für Justiz aufführte. Die Wissenschaftlerinnen empfinden eine verstärkte Sanktionierung nicht als sinnvoll, da die Hürde, die eigenen Eltern anzuzeigen, für Betroffene zu hoch sei. Prävention und Aufklärung hingegen sind gemäss den Studienleiterinnen nachhaltigere und wirksamere Mittel und wirken der bestehenden Tabuisierung entgegen.

Kompetente Beratung und die Thematisierung in Schulen und Integrationskursen erachtet auch die Stadt Zürich als nötig, wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist. Zudem müssen demnach Fachpersonen eine gezielte Schulung erhalten. Denn obwohl Zürich über viele Beratungsstellen verfüge, fehle es oft am nötigen Know-how zum Thema Zwangsheirat. Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich werde deshalb Schulungen und den verstärkten Austausch zwischen den Fachstellen fördern.

Dokumentation

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