Menschenrechtsargumente gegen Minarettverbot
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 29. November 2009 die Anti-Minarett-Initiative mit 57.5 Prozent der Stimmen klar angenommen. Damit ist der Bau von Minaretten auf Verfassungsebene verboten. Diese Verfassungsbestimmung beschneidet die Grundrechte der muslimischen Glaubensgemeinschaft in der Schweiz in einer Weise, welche mit den Menschenrechten nicht zu vereinbaren ist.
- Minarett-Verbot: Die Verantwortung des Parlaments
Kommentar von Humanrights.ch/MERS zum Ausgang der Abstimmung - Volksabstimmung vom 29. November 2009
Resultate auf der Website der Parlamentsdienste
Religionsfreiheit, Diskriminierungsverbot und mehr
Die sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auch in der Bundesverfassung verankerte Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK und Art 15 BV) wird in nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt. Einschränkungen der Religionsfreiheit sind gemäss EMRK nur dann möglich, wenn sie «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer» (Art. 9 Abs. 2 EMRK).
Unhaltbar ist das Verbot zudem unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbots (Art. 8 Abs. 2 BV), denn es benachteiligt auf eine herabsetzende Weise die Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass ausschliesslich der Bau von muslimischen Sakraltürmen verboten wird. In ästhetischer und baurechtlicher Hinsicht gibt es keinen Unterschied zu andern religiösen Bauten, etwa buddhistischen oder hinduistischen Tempeln oder christlichen Kirchtürmen. Eine Diskriminierung ist nach Rechtssprechung des Bundesgerichts jedoch genau dann gegeben, wenn die Rechte von Menschen mit stigmatisierbaren Gruppenmerkmalen (wie es eine Religionszugehörigkeit ist) eingeschränkt werden, ohne dass sich dies mit vernünftigen Argumenten rechtfertigen lässt.
Weiter steht ein Minarettverbot im Widerspruch mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Einhaltung der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2) und des Völkerrechtes (Art. 5 Abs. 4 BV). Es wird allgemein angenommen, dass bei Annahme der Initiative die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung der EMRK verurteilt würde.
Dokumentation
- Diskriminierungsverbot
Themendossier auf humanrights.ch - Gegen die Unkultur der Ausgrenzung - für die Anerkennung der Identitäten
Deklaration einer Gruppe engagierter Bürger/innen - «Kampagne zur Minarettverbots-Initiative: Zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und Diskriminierungsverbot»
Beitrag von Tarek Naguib im Jusletter vom 19. Okt. 2009 (pdf, 12 S.) - Religiöser Frieden in religiöser Freiheit
Leitartikel von Christoph Wehrli in der NZZ vom 24. Oktober 2009 (pdf, 3 S.) - «Der Himmel über der Schweiz ist gross genug für jeden Glauben»
Gesellschaft Minderheiten Schweiz - Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK - «Türme verbieten - Nein zu einer diskriminierenden, unverhältnismässigen und nutzlosen Initiative!»
Argumentarium von Amnesty International - TERRE DES FEMMES Schweiz wehrt sich gegen die Instrumentalisierung von Frauen in der Abstimmungskampagne zur Minarett-Initiative
Offener Brief von Terre des femmes Schweiz vom 5. November 2009 (pdf, 1 S.) - Video-Botschaft von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Abstimmung über die Minarett-Initiative
- Parlament erklärt Minarettinitiative für gültig
Artikel auf humanrights.ch vom 8. Juni 2009 - Aushang von Plakaten «Gegen den Bau von Minaretten» kann den öffentlichen Frieden gefährden
Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus zu den Plakaten der Initianten
Buchtipp
- Streit um das Minarett. Zusammenleben in der religiös-pluralistischen Gesellschaft
Hrsg. von Mathias Tanner, Felix Müller, Wolfgang Liebemann. Zürich 2009
Inhaltsverzeichnis (pdf, 1 S.)
Update: 30.11.2009


