Menschenrechtsargumente gegen Minarettverbot

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 29. November 2009 die Anti-Minarett-Initiative mit 57.5 Prozent der Stimmen klar angenommen. Damit ist der Bau von Minaretten auf Verfassungsebene verboten. Diese Verfassungsbestimmung beschneidet die Grundrechte der muslimischen Glaubensgemeinschaft in der Schweiz in einer Weise, welche mit den Menschenrechten nicht zu vereinbaren ist.

Religionsfreiheit, Diskriminierungsverbot und mehr

Die sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auch in der Bundesverfassung verankerte Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK und Art 15 BV) wird in nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt. Einschränkungen der Religionsfreiheit sind gemäss EMRK nur dann möglich, wenn sie «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer» (Art. 9 Abs. 2 EMRK).

Unhaltbar ist das Verbot zudem unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbots (Art. 8 Abs. 2 BV), denn es benachteiligt auf eine herabsetzende Weise die Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass ausschliesslich der Bau von muslimischen Sakraltürmen verboten wird. In ästhetischer und baurechtlicher Hinsicht gibt es keinen Unterschied zu andern religiösen Bauten, etwa buddhistischen oder hinduistischen Tempeln oder christlichen Kirchtürmen. Eine Diskriminierung ist nach Rechtssprechung des Bundesgerichts jedoch genau dann gegeben, wenn die Rechte von Menschen mit stigmatisierbaren Gruppenmerkmalen (wie es eine Religionszugehörigkeit ist) eingeschränkt werden, ohne dass sich dies mit vernünftigen Argumenten rechtfertigen lässt.

Weiter steht ein Minarettverbot im Widerspruch mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Einhaltung der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2) und des Völkerrechtes (Art. 5 Abs. 4 BV). Es wird allgemein angenommen, dass bei Annahme der Initiative die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung der EMRK verurteilt würde.

Dokumentation

Buchtipp

  • Streit um das Minarett. Zusammenleben in der religiös-pluralistischen Gesellschaft
    Hrsg. von Mathias Tanner, Felix Müller, Wolfgang Liebemann. Zürich 2009
    Inhaltsverzeichnis (pdf, 1 S.)

 

Update: 30.11.2009

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