Intersexuelle Menschen fordern Recht auf Selbstbestimmung

Menschen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen werden in der Schweiz häufig im Kindesalter zwangsoperiert, obwohl die Fachmedizin unterdessen davon abrät. Eine Geschlechtsanpassung wie sie seit rund 50 Jahren bei Intersexuellen üblich ist, vermindert oder zerstört das sexuelle Empfinden der Betroffenen. Zudem müssen Zwitter nach einer solchen Operation häufig ein Leben lang körperfremde Hormone einnehmen, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Medizinische Studien belegen, dass viele Opfer psychische und physische Schäden von solchen Eingriffen davontragen. Nun treten Betroffene erstmals mit einem umfassenden Forderungskatalog an die Öffentlichkeit und dringen darauf, dass «die immer noch täglich begangenen Menschenrechtsverletzungen» ein Ende haben.

Der Bundesrat hat am 6. Juni 2011 zu zwei Interpellationen Stellung genommen, welche das Thema Intersexualität aufgreifen. Er spricht sich in der Antwort auf die Eingabe von Margret Kiener-Nellen gegen ein Verbot von geschlechtsanpassenden Operationen bis zur Urteilsfähigkeit des Kindes in all jenen Fällen, bei denen keine medizinische Notwendigkeit besteht, aus. Zudem ist der Bundesrat nicht bereit, die Zivilstandsverordnung zu ändern und bei intersexuellen Kindern den Eintrag des Geschlechts bis zum Erreichen der Volljährigkeit offen zu lassen. Allerdings hält er fest, die Thematik werfe grundlegende ethische Fragen auf, wie beispielsweise in welcher Form die Beratung der Eltern stattfinden soll. Deshalb hat er nun die Nationale Ethikkommission (NEK-CNE) beauftragt, sich der Thematik anzunehmen.

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Recht auf freie Entfaltung

Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung seien ein Teil der Gesellschaft und hätten als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung, schreibt der Verein Intersexuelle Menschen e.V in einer Medienmitteilung. «Die an ihnen begangenen medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen stellen einen erheblichen Verstoss gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar.» Der Verein fordert insbesondere, dass nicht lebens- oder gesundheitsnotwendige Eingriffe erst erfolgen, wenn die Betroffenen über die Konsequenzen einer solchen Operation aufgeklärt wurden und dazu ihre Einwilligung geben können.

Aufklärung wichtig

Ähnlich tönt es offenbar auch bei medizinischen Forschern, die sich auf Intersexualität spezialisiert haben. Liege kein pathologischer Handlungsbedarf vor, sei der Eingriff im Kindesalter eine rein kosmetische Angelegenheit, wird Professorin Hertha Richter-Appelt, Leiterin der Forschergruppe Intersexualität in Hamburg in einem Artikel von «Welt Online» zitiert. Demnach ist es den Fachmedizinern wichtig, dass intersexuelle Menschen über ihre Situation altersentsprechend vollständig aufgeklärt werden. «Sie sollten mitentscheiden, ob und, wenn ja, welche Form der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung sie in Anspruch nehmen wollen.»

In Deutschland ist unterdessen in einem von Intersexuellen auch hierzulande vielbeachteten Prozess ein Chirurg nun bereits von der dritten Instanz für schuldig gesprochen worden. Er hatte 1977 während einer Blinddarmoperation bei einem 17-jährigen vermeintlichen Knaben intakte Eierstöcke und Gebärmutter entdeckt und entfernt.

Widersprüchliche Angaben eines medizinischen Experten

Am 15. November 2008 widmete im übrigen die Tageszeitung «Der Bund» dem Thema einen ausführlichen Artikel. Dort wehrt sich der Abteilungsleiter für pädiatrische Endokrinologie, Diabetologie und Stoffwechsel dagegen, dass heutzutage immer noch Zwangsoperationen durchgeführt würden. Er fügt allerdings auch an, es bestehe «eine Ausnahme in kosmetischer Hinsicht (...) bei Mädchen mit einem adrenogenitalen Syndrom (AGS), einem Überschuss an männlichen Hormonen. Die oft vergrösserte Klitoris werde wegen des sozialen Stigmas verkleinert.» Dem hält Zwischengeschlecht.org auf der Website entgegen: «Allen schönen Worten zum Trotz - es wird also doch munter weiter zwangsoperiert (...). Bezeichnenderweise handelt es sich bei der 'Ausnahme AGS-Mädchen' um die zahlenmässig grösste 'Patientengruppe'.

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Weiterführende Informationen

Update: 21.06.2011

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