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Teilerfolg für Rechtsextremisten vor Obergericht

14.06.2007

Das Berner Obergericht bestätigt, dass der ehemalige Chef der Berner Sektion der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS), Pascal Lüthard, mit der Beschimpfung als «Judensau» gegen die Rassismusstrafnorm verstossen hat.

Allerdings korrigiert das Gericht das Urteil des Burgdorfer Einzelrichters vom 24. August 2006 zu Gunsten des Angeklagten. Obwohl Lüthard Ende November 2005 in einem Jugendtreff CDs mit rechtsextremem Gedankengut verteilt hat, seien die darauf enthaltenen Äusserungen nicht vom Rassismustatbestand geschützt.

Die Beschimpfung wertete die erste Instanz laut Obergericht völlig korrekt, denn sie sei «nichts Anderes als eine massive Herabminderung des vor ihm stehenden Menschen in seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit». Sie ereignete sich am Burgdorfer Sommerfest «Solätte» Ende Juni 2005 am Rande einer Schlägerei zwischen Rechts- und Linksextremen und richtete sich gegen den als Schlichter eingreifenden SP-Stadtparlamentarier Nadaw Penner.

  • Teilsieg für PNOS-Sektionschef Lüthard (online nicht mehr verfügbar)
    NZZ-Online, 12.06.07
  • Rassismusurteil revidiert
    Der Bund, 13.06.07 (pdf, 2 S.)