13.11.2008
Der europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter (CPT) hat den Bericht zu seinem Besuch der Schweiz am 13. November 2008 veröffentlicht. Zeitgleich hat der Bundesrat seine ausführliche Stellungnahme dazu herausgegeben. Der CPT kritisiert in seinem Bericht exzessive Gewaltanwendung bei Festnahmen namentlich durch die Genfer Kantonspolizei, die etwa verbotene Würgemethoden anwendete, um verschluckte Drogen zum Vorschein zu bringen. Der Bericht geht zurück auf einen Besuch einer Delegation des CPT im Herbst 2007. Damals hatte die Experten verschiedene Hafteinrichtungen in den Kantonen Aargau, Bern, Genf, Solothurn, Wallis und Zürich besucht und unter anderem eine Reihe von Insassen befragt.
Antwort des Bundesrates
Die grosse Mehrheit der in der Schweiz inhaftierten Personen werde korrekt behandelt, hält dagegen der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht fest. Bereits beim Abschluss ihres Besuches habe die Delegation den Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mitgeteilt, dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt habe, schreibt der Bund in einem Mediencommuniqué vom 13. November 2008. Ausserdem hätten die Schweizer Behörden nach dem Besuch der Delegation des Europarates verschiedene Empfehlungen umgesetzt, um den Schutz der Personen in Polizeigefängnissen, Ausschaffungszentren, Strafanstalten und Erziehungsheimen weiter zu verstärken.
Europaratsexperte besorgt
Zwar lautet das Fazit auch im Bericht des CPT, die Haftbedingungen in der Schweiz seien gut. Dennoch kommentiert der belgische Delegationsleiter des Antifolterkomitees, Marc Nève, gegenüber der SDA das Ergebnis wie folgt: «Wir sind über die Befunde überrascht und besorgt. Derartige Beschwerden haben wir in der Schweiz noch nicht erlebt».
Die Liste der Massnahmen, welche die Situation der inhaftierten Personen weiter verbessern sollen, ist denn auch beträchtlich. Das CPT erinnert etwa daran, dass die Polizei bei der Festnahme einer Person die Gewaltanwendung auf das absolute Minimum beschränken müsse. Eine weitere Gewaltanwendung sei durch nichts zu rechtfertigen, sobald die verdächtigte Person unter Kontrolle sei. Weitere Aussagen des Berichtes betreffen die schlechten Haftbedingungen in den Ausschaffungszentren, die fehlende medizinische Pflege von Inhaftierten mit psychischen Problemen sowie der Umstand, dass inhaftierten Minderjährigen und jungen Erwachsenen nicht systematisch die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Berufsausbildung zu absolvieren. Viele dieser Punkte wurden bereits in einem im Januar 2008 veröffentlichten Vorabbericht des CPT dokumentiert. (Details zum Vorabbericht siehe weiter unten in diesem Artikel).
- Rapport au Conseil fédéral suisse relatif à la visite effectuée en Suisse par le Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitement inhumains ou dégradants (CPT)
CPT, Strasbourg, 27 mars 2008 (französisch, pdf 118 S.) - Antwort des Schweizerischen Bundesrates auf den Bericht des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu dessen Besuch in der Schweiz vom 25. September bis 5. Oktober 2007 (pdf, 77 S.)
- Europarat prangert Schweiz an
Swissinfo-Ticker, 13. November 2008 - Anti-Folter-Ausschuss verteilt gute Noten an die Schweiz
Nachricht auf BaZonline vom 13. November 2008 (pdf, 1 S.) - Weitere Verbesserung der Haftbedingungen; Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht
Medienmitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements vom 13. November 2008
Fünf Kantone berücksichtigt
Eine fünfköpfige Delegation des CPT hatte vom 24. September bis zum 5. Oktober 2007 die Hafteinrichtungen in der Schweiz unter die Lupe genommen. Sie besichtigte unter anderen die Strafanstalten Lenzburg, Thorberg, Crêtelongue, Pöschwies und Champ-Dollon, zwei Erziehungsheime, Ausschaffungsgefängnisse für Ausländer sowie mehrere Polizeigefängnisse. Nach Abschluss des Besuchs veröffentlichte das Bundesamtes für Justiz (BJ) ein Communiqué, in welchem es betonte, dass der Ausschuss keine Beobachtungen gemacht habe, die auf die Anwendung von Folter oder auf schwerwiegende Misshandlungen in den besichtigten Hafteinrichtungen schliessen liessen. Bereits der Vorabbericht des CPT zeigte jedoch, dass durchaus Verbesserungsbedarf besteht.
- Keine Hinweise auf Misshandlungen; Fünfter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen
Medienmitteilung des BJ vom 5. Oktober 2007 - Schweizer Hafteinrichtungen unter der Lupe; Fünfter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz
Medienmitteilung des BJ vom 14. September 2007
Vorabbericht vom Januar 2008
Das CPT hatte bereits im Januar 2008 einen Vorabbericht zu seinem Besuch in der Schweiz veröffentlicht. Schon damals kritisierten die Delegierten die Genfer Polizei scharf. Besorgt zeigte sich das CPT darüber hinaus über den Umgang mit Jugendlichen bei der Fest- und Einvernahme. Zudem äusserte sich die Delegation damals zur neuen Strafprozessordnung, wobei sie bedauerte, dass diese einen sogenannten «Anwalt der ersten Stunde» nicht garantiert. Ein weiteres damals aktuelles Thema, das die Delegation ansprach, war der Einsatz von Tasern bei Zwangsausschaffungen, den der CPT ganz klar ablehnte.
Polizeigewalt in Genf
Demnach fand der CPT zwar nur vereinzelte Hinweise auf körperliche Misshandlungen durch Ordnungskräfte in den besuchten Strafvollzugsanstalten, auf Polizeiposten, in Ausschaffungsgefängnissen für Ausländer und Jugendheimen. Allerdings kam es bei der Genfer Polizei gemäss Berichten von mehreren kürzlich Festgenommenen zu Misshandlungen wie Fusstritten, Faustschlägen, Würgegriffen und Einsatz von Polizeihunden - auch nachdem die Betroffenen durch Polizeikräfte unter Kontrolle gebracht worden waren. Solche Taten seien «ganz einfach nicht akzeptabel» und müssten sanktioniert werden, schreibt der CPT.
Die Delegation habe festgestellt, dass Personen, die von der Polizei festgenommen wurden generell nur sehr selten von Beginn weg in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte informiert wurden, schreiben die Experten des Europarats weiter. Sie begrüssen gleichzeitig, dass gemäss der neuen Strafprozessordnung (Art. 213) die zuständigen Beamten die Angehörigen eines provisorisch Festgenommenen sofort informieren müssen. Als bedauerlich bezeichnet der CPT jedoch, dass die neue Strafprozessordnung dem Festgehaltenen nicht sofort einen Anwalt garantiert.
Ausschaffungshaft
Der Bericht der Europaratsexperten erwähnt in Bezug auf Ausschaffungsgefängnisse für Ausländer und Jugendheime, es sei wichtig, dass die Aufsichtspersonen hierfür besonders ausgebildet seien. Der CPT begrüsst es, dass bei der Anwendung von Zwang in den besuchten Genfer Ausschaffungsgefängnissen stets ein Mitglied der Direktion zugegen sei, was ein Minimum an Kontrolle gewähre. Er weist aber daraufhin, dass die besuchten Ausschaffungszentren für längere Haftdauern, wie sie das Gesetz vorsieht (bis zu zwei Jahre), ungeeignet seien. Zum Thema Zwangsrückschaffungen betonen die Experten, dass der Einsatz von Elektroschockwaffen nicht geeignet sei.
Strafvollzugsanstalten
Die Bedingungen in den besuchten Strafvollzugsanstalten der Kantone Aargau, Bern, Solothurn und Zürich bezeichnet der CPT als gut bis sehr gut. Kritisiert wird hingegen die chronische Überbelegung und die daraus resultierenden Probleme in der Anstalt Champ-Dollon im Kanton Genf, wo einige wenige Insassen auch über Misshandlungen seitens des Aufsichtspersonals berichteten. Die Experten des Europarates schreiben, die Anzahl der Insassen von Champ-Dollon müsse reduziert werden, koste es was es wolle. Besorgt zeigte sich die Delegation darüber, dass keine der besuchten Anstalten eine befriedigende Lösung für die Unterbringung von stark verhaltensgestörten Psychischkranken, bzw. Verwahrten gefunden habe.
Umgang mit Minderjährigen
Ein besonderes Augenmerk richtete der Ausschuss bei seinem Besuch sodann auf die Situation von Jugendlichen. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass bei der Festnahme Minderjähriger, deren rechtliche Vertreter nicht systematisch und sofort benachrichtigt würden. So kam es offenbar auf Polizeiposten im Wallis, Aargau und Zürich vor, dass Minderjährige einvernommen wurden und Protokolle unterzeichnen mussten, ohne dass eine erwachsene Vertrauensperson zugegen war. Der CPT besuchte im übrigen auch zwei Jugendheime in Pramont/VS und Münsingen/BE. Im Erziehungsheim Lory in Münsingen berichteten Insassinnen über unverhältnismässige Gewaltanwendungen (u.a. Würgegriff), wobei eine Betroffene trotz Atmungsproblemen nicht ärztlich untersucht wurde. Der CPT hält deshalb fest, dass Gewaltanwendungen stets den Vorgesetzten gemeldet werden müssten und bei gröberen Vorfällen immer eine gesundheitliche Untersuchung anzuordnen sei
Informationen zum Vorabbericht
- Observations préliminaires formulées par la délégation du Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains ou dégradants (CPT) à l’issue de sa visite en Suisse
Vorabbericht der Delegation des CPT in Französisch, 7. Januar 2008 - Anti-Folterausschuss kritisiert Schweiz
Swissinfo, 8. Januar 2008 - Schweigen zu Vorwürfen gegen Genfs Polizei
NZZ, 25. Januar 2008 (pdf, 2 S.)
Wer ist der CPT?
Der «Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe» hat seinen Sitz in Strassburg. Er besteht aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und weiteren Fachleuten. Für seine Untersuchungen in den Mitgliedstaaten des Europarats ist er ermächtigt, ohne Zeugen mit Häftlingen zu sprechen. Nach 1991, 1996, 2001 und 2003 besuchte der Ausschuss die Schweiz zum fünften Mal.
- Umsetzung der Anti-Folterkonvention des Europarates
Dossier auf Humanrights.ch - Informationen über das europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Dossier auf humanrights.ch - Website des CPT und seine Besuche in der Schweiz
- Informationen auf der Website des CPT auf deutsch
Weitere Informationen
- Folterverbot
Dossier auf Humanrights.ch - Freiheitsentzug
Dossier auf Humanrights.ch