Schweizer Menschenrechtsaussenpolitik - quo vadis?
Ein neues Diskussionspapier der foraus-Arbeitsgruppe «Menschenrechte und humanitäre Politik» hält Rückschau auf 20 Jahre Menschenrechtsdialoge der Schweiz und verspricht im Untertitel «eine kritische Betrachtung der Neuausrichtung». Wer allerdings Aufklärung über die heutige Konzeption der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik erwartet, wird wohl enttäuscht werden.
Überraschende Zäsur
Ausgangspunkt der Analyse ist die überraschende Zäsur in Sachen Menschenrechtsdialoge, welche das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in einer Medienmitteilung vom 23. Mai 2011 kommuniziert hatte. Demnach verabschiedet sich das EDA vom Modell des bilateralen Menschenrechtsdialogs und kündigt an, die Menschenrechtspolitik öffnen und flexibler gestalten zu wollen und künftig die Menschenrechte in allen politischen Konsultationen zu einem Thema zu machen.
- Ende für die bilateralen Menschenrechtsdialoge
humanrights.ch vom 26. Mai 2011
Kaum neue Elemente
Das foraus-Diskussionspapier gibt einen summarischen Rückblick auf die diversen schweizerischen Menschenrechtsdialoge der letzten 20 Jahre. Der Rückblick enthält aber ausser einigen von Botschafter Rudolf Knoblauch mündlich kommunizierten Auswahlkriterien für Länder und Themen keine neuen Elemente. Auch analytisch bleibt das Papier unbefriedigend, da es die Autoren/-in versäumt haben, sich mit der von der Gesellschaft für bedrohte Völker im Jahre 2010 formulierten Kritik am Instrument des Menschenrechtsdialogs im Allgemeinen und jenem mit Iran im Besonderen vertieft auseinanderzusetzen.
- Die Menschenrechtsdialoge der Schweiz: Qua Vadis? Eine kritische Betrachtung der Neuausrichtung.
foraus-Diskussionspapier Nr. 9, Dezember 2011 (pdf, 34 S.) - Übersicht zu den Menschenrechtsdialogen der Schweiz
humanrights.ch vom 14. Mai 2010
Wunder Punkt: Gegenseitigkeit
Auch geht das Diskussionspapier mit keinem Wort auf die strukturelle Schwierigkeit des Konzepts «Menschenrechtsdialog» ein, wonach es sich in Ideologie und Praxis um ein gegenseitiges Spiegeln von heiklen Menschenrechtsthemen zwischen zwei Staaten handelt. Dazu steht im Kontrast, dass die Schweiz noch nie kommuniziert hat, mit welchen heiklen Punkten der schweizerischen Menschenrechtssituation sie im Verlaufe der vielen Dialog-Veranstaltungen konfrontiert worden war. Dieses Schweigen wäre eine Analyse wert gewesen.
Transfer in die Gegenwart
In der aktuellen Darstellung auf der Website des EDA ist der Menschenrechtsdialog als Instrument der Menschenrechtspolitik getilgt; es findet sich lediglich noch ein «langfristig angelegter und qualitativ möglichst hochstehender Austausch auf technischer Ebene (Expertenmissionen, Seminare, Study Tours, Publikationen, Kooperationsprojekte in besonders problematischen Bereichen) mit ausgewählten Partnerländern» (EDA-Website, «Verstärkung der Schweizer Menschenrechtspolitik» vom 1.9.2011). Die Empfehlungen des foraus-Diskussionspapiers – erhöhte Transparenz, striktere Anwendung der Kriterien für die Länder- und Themenwahl, Verstärkung der internationalen Kooperation und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit – lassen sich zweifellos auch nach der Verabschiedung des Konzepts «Menschenrechtsdialog» auf diese Projektebene anwenden.
Hauptfrage ungelöst
Allerdings verpassen es die Autoren/-innen mit diesen Empfehlungen, etwas Substantielles zur Neuausrichtung der schweizerischen Menschenrechts-Aussenpolitik beizutragen. Denn die ungeklärte Hauptfrage liegt nicht auf der operativen, sondern auf der strategischen Ebene: Wenn sich der Bund zu einem Mainstreaming von Menschenrechtsfragen in allen aussenpolitischen Konsultationen bekennt, müsste sich dieses Bekenntnis nicht auch auf die Aussenwirtschaftspolitik erstrecken? Wenn dem so wäre, könnte damit die ungelöste Kohärenzfrage endlich praktisch angegangen werden.
Die FDP-Fraktion des Nationalrats hat in einer Interpellation am 1. Juni 2011 unter dem Titel «Menschenrechtsdialog. Welche Politik verfolgt der Bundesrat?» dieselbe Frage mit manifestem Unwillen ad absurdum zu führen versucht: «Soll es in Zukunft die Aufgabe von Handelsdiplomaten sein, die Problematik von Menschenrechtsfragen mit Drittländern im Rahmen von Freihandelsverhandlungen zu lösen?»
Dass sich der Bundesrat am 7. Sept. 2011 auf die polemisch zugespitzten Fragen der FDP-Fraktion vorsichtig lavierend und ausweichend hat vernehmen lassen, lässt für die Zukunft nicht allzu viel Gutes erahnen.
- Menschenrechtsdialog. Welche Politik verfolgt der Bundesrat?
Interpellation der Fraktion FDP-Liberale vom 1.6.2011 und Antwort des Bundesrats vom 7.9.2011
Replik auf dem foraus-Blog
Zwei Autoren des foraus-Diskussionspapiers haben auf die obige zugegeben ziemlich kritisch ausgefallene Beurteilung mit einer Replik auf dem foraus-Blog reagiert. Dabei betonen sie, dass es gar nicht die Absicht des Papiers gewesen sei, die schweizerische Menschenrechtsaussenpolitik als Ganze zu beurteilen. Und deshalb laufe unsere Kritik auch ins Leere. Dazu eine kurze Gegen-Replik:
Obige Kritik hat zwei Elemente:
a) Die rückblickende Analyse des Konzepts «Menschenrechtsdialog» im foraus-Papier ist zu oberflächlich. Eine Auseinandersetzung mit den NGO-Einschätzungen fehlt ebenso wie eine Auseinandersetzung mit der Dialog-Ideologie und ihren Abgründen.
b) Nach der Verabschiedung des Konzepts «Menschenrechtsdialog» durch das EDA im Mai 2011 und der Herabstufung der Überbleibsel aus der Ära des Menschenrechtsdialogs auf die technische Ebene stellen sich neue strategische Fragen der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik, die im foraus-Diskussionspapier wenigstens hätten angetönt werden sollen. Weil diese Einordnung fehlt, bietet das Papier gerade auch für Aussenstehende wenig Orientierung zur jetzigen Situation.
- Dialog über Dialoge: Vom Nutzen des Papiers über Menschenrechtsdialoge - eine Replik zur Kritik von humanrights.ch
Alexander Spring, Andreas Kind, 12. Jan. 2012
Update: 13.01.2012


