Die Schweiz kann das Abkommen zum Verbot von Streumunition ratifizieren

Der Nationalrat hat am 5. März 2012 der Vorlage zum Übereinkommen über Streumunition und der damit einhergehenden Änderung des Kriegsmaterialgesetzes zugestimmt. Dies mit 146 gegen 26 Stimmen, die vor allem aus den Reihen der SVP-Fraktion stammten. Damit ist für die Schweiz der Weg zur Ratifizierung des Abkommens frei. Humanrights.ch ist erleichtert über diesen Entscheid.

Die Konvention verbietet die Verwendung, Entwicklung und Produktion von Streumunition. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot von Streumunition und ist in kurzer Zeit von 111 Staaten unterzeichnet und von 66 Staaten ratifiziert worden – darunter alle Nachbarn der Schweiz mit Ausnahme von Liechtenstein. Nicht ratifiziert haben zudem Staaten wie Russland, China und die USA.

Mit der Ratifikation des Übereinkommens geht eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes einher. Dieses soll mit einem Verbot für Streumunition ergänzt werden. Damit wird ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition statuiert. Es verbietet auch jede Handlung, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert.

Zukunft der Artillerie nicht gefährdet

Der Weg zur Verabschiedung der Vorlage war steinig. Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession 2011 einstimmig für die Vorlage ausgesprochen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-NR) beschloss allerdings im Oktober 2011, auf die Vorlage nicht einzutreten und einen Rückweisungsantrag der FDP zu unterstützen. Entgegen diesem Antrag entschied der Nationalrat jedoch in der Wintersession 2011 mit grosser Mehrheit, das Verbot von Streumunition und die Ratifizierung zu unterstützen und beschloss eintreten auf die Vorlage. Das Geschäft ging zurück in die Kommission.

Kommissionssprecherin Ursula Haller (BDP, BE) legte nun im Nationalrat dar, der Chef Armeeplanung habe in der Sicherheitspolitischen Kommission im Februar 2012 klar gestellt, dass mit dem Verbot die Ausbildung der Artillerie nicht gefährdet sei. Dies stimmte die Zweifler in der SIK-NR offenbar grösstenteils um. Sie hatten befürchtet, dass die Vernichtung der Streumunition für die Zukunft der Artillerie verheerend sein könnte.

Verschärfung des Verbots der indirekten Finanzierung vom Tisch

Am umstrittensten war in der Detailberatung zum Kriegsmaterialgesetz während der Frühlingssession die Frage, welche Formen der Finanzierung verboten werden sollten. Hier folgte der Nationalrat dem Ständerat und lehnte mit 117 gegen 60 Stimmen einen Minderheitsantrag ab, der das Verbot der indirekten Finanzierung verschärfen wollte.

Verboten ist somit die direkte Finanzierung der Herstellung von Streumunition. Als direkte Finanzierung gelten die direkte Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen oder die Gewährung anderer finanzieller Vorteile zugunsten von Entwicklung, Produktion oder zur Anschaffung von solchen Bomben. Verboten ist zudem die indirekte Finanzierung, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung vorsätzlich umgangen werden soll. Als indirekte Finanzierung gelten Beteiligungen an Gesellschaften oder der Erwerb von Obligationen oder Anlageprodukten von Gesellschaften, die mit solcher Munition arbeiten.

Eintretensdebatte in der Wintersession

Einige Bürgerliche hatten in der Erstberatung in der Kommission und in der Wintersession argumentiert, dass die Munition nur im Vertreidigungsfall und nur auf Schweizer Hoheitsgebiet eingesetzt würde. Vor der Eintretensdebatte im Nationalrat hatte deshalb Humanrights.ch gemeinsam mit acht Schweizer NGOs den Nationalrat an die Interessen der Sicherheit der eigenen Bevölkerung erinnert und ihn aufgefordert, die Ratifizierung der Oslo-Konvention zu unterstützen. Eine Zulassung der Streumunition, welche jährlich Tausende von zivilen Opfern verursacht, würde im Kriegsfall vor allem die Schweizer Bevölkerung gefährden.

Diese Argumentation wurde auch im Nationalrat von den Verfechtern/-innen eines Verbots mehrmals in die Debatte eingebracht. Selbst das Verteidigungsdepartement habe eingesehen, dass die Munition wegen der dichten Besiedlung der Schweiz kaum eingesetzt werden könnte, sagte Geri Müller (Grüne/AG). Aussenministerin Micheline Calmy-Rey doppelte nach: «Stellen sie sich einen Einsatz in der Schweiz vor. Die humanitären Auswirkungen wären dramatisch». Auch Ursula Haller (BDP/BE) warnte vor einem «Bombenteppich», der auf dicht besiedeltes Gebiet niedergehen würde. Ob man denn im Nationalrat tatsächlich glaube, dass die Armee diese Waffen je in der Schweiz einsetzen würde, fragte sie. Ida Glanzmann (CVP/LU) erinnerte sie jedoch daran, dass die Diskussion in der Kommission geführt worden sei, «als würden wir uns noch im 2. Weltkrieg befinden».

Die Schweiz hat nun 8 Jahre Zeit, um die Vorräte an Streumunition zu vernichten. Der Bundesrat will die Geschosse im Inland vernichten, dafür sind Investitionen nötig im Umfang von rund 30 Millionen Franken.

Humanrights.ch: Entscheid wider die Vernunft

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hatte am 18. Oktober 2011 beschlossen, dass sie im Rat auf die entsprechende Vorlage des Bundesrates Nichteintreten beantragen will. Der für Menschenrechtskreise erstaunliche Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp. Der Antrag auf Nichteintreten stammte offenbar von der CVP und erhielt in der Kommission die Unterstützung von SVP- und FDP-Politikern/-innen.

«Dies war ein grundverkehrter Entscheid, denn dieses wichtige Abkommen nicht zu ratifizieren, ist wider jede Vernunft» , sagte Alex Sutter, Geschäftsführer von humanrights.ch gegenüber 20 Minuten nach Bekanntwerden des Beschluss der SiK-Nationalrat. «Ich muss Ihnen ehrlich sagen, der SiK-Enscheid hat mich schockiert. Nach der Zustimmung des Ständerats ohne Gegenstimme dachten wir, das Abkommen sei auf gutem Weg. Jetzt muss ich leider feststellen, dass die Armeeinteressen in der nationalrätlichen SiK offenbar immer noch sehr stark vertreten werden.»

Würden Bürgerliche die Streumunition gegen die eigene Bevölkerung einsetzen?

Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission fand, das Abkommen schwäche die Schweiz in ihrer Verteidigungsfähigkeit übermässig. In der Medienmitteilung der SiK-N steht wortwörtlich: «Da die Schweiz neutral ist und entsprechend keinem Verteidigungsbündnis angehört, muss sie in der Lage sein, ihre Verteidigung autonom sicherzustellen. Die Streumunition stellt dazu ein wichtiges Mittel dar. Da die Schweizer Armee Streumunition nur im Verteidigungsfall und nur auf Schweizer Hoheitsgebiet einsetzen würde, wird die internationale Gemeinschaft durch den Bestand der Streumunition der Schweizer Armee keinesfalls gefährdet. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass bedeutende Staaten dem Übereinkommen nicht beigetreten sind.» 

Diese bedeutenden Staaten sind unter anderem China, Russland, Israel und die USA. «Schliesst sich die Schweiz solchen Kriegsgurgeln an, stellt sie sich selbst ins Abseits», meint Alex Sutter. Das Argument der Verteidigungsfähigkeit sei purer Wahlkampf. Der Hinweis, die Munition werde nur im Verteidigungsfall und somit nur auf Schweizer Boden eingesetzt, sei zynisch. «Als ob es nur halb so schlimm wäre, wenn es die eigene Bevölkerung träfe.»

Umstrittene Frage der verbotenen Finanzierungsformen

Das Projekt des Bundesrates sieht vor, dass neben der Verwendung, Entwicklung und Produktion explizit auch die Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial untersagt wird. Handicap International und humanrights.ch hatten in der Vernehmlassung darauf hingewiesen, dass gemäss Konvention auch die Finanzierung von Handlungen verboten sei, die dazu dienen, verbotenes Kriegsmaterial zu entwickeln. Im Unterschied zum Vernehmlassungsbericht hiess es dann in der Botschaft: «Ebenfalls vom Verbot erfasst ist die indirekte Finanzierung dieser Handlungen, wenn sie der Umgehung des Verbotes der direkten Finanzierung dient.» (Vgl. hierzu den Artikel Finanzierung von Streubomben).

Bei der Frage der verbotenen Finanzierungsformen folgte der Ständerat im Herbst 2011 dem Bundesrat und stimmte dafür, dass das Verbot für die indirekte Finanzierung nur dann gelten soll, wenn diese der Umgehung des Verbotes der direkten Finanzierung dient. Als direkte Finanzierung gelten Kredite, Darlehen und Schenkungen. Unter indirekter Finanzierung versteht man insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften, die verbotenes Kriegsmaterial entwickeln, herstellen oder erwerben.

NGOs hatten sich dafür eingesetzt, dass der Bund das Verbot der indirekten Finanzierung weitergehend fasst. Es seien gerade die indirekten Finanzierungen, die die Hauptquelle an frischem Geld zur Herstellung immer neuer Waffen darstellen, schreibt Handicap International (HI) in einer Medienmitteilung vom 12. September 2011. Die NGO vertrat deshalb die Ansicht, dass es unmöglich ist, einen entsprechenden Verstoss zu beweisen, und dass dieser Satz (der redundant ist zu Art. 35b Abs.2) nicht im Kriegsmaterialgesetz (KMG) stehen sollte. Eine mit Unterstützung der Schweiz veröffentlichte Liste der betroffenen Hersteller von Streumunition würde diese Schwächen nach Ansicht von HI mindern. Daher sei auch eine Modifizierung des vorgeschlagenen Gesetzestextes notwendig.

Banken reagierten bereits teilweise

Ein Artikel der Handelszeitung vom August 2011 zeigt übrigens auf, dass sich Credit Suisse dem Druck bereits präventiv gebeugt hat und entsprechende Investitionen nicht mehr tätigt. Andere Banken sind weniger konsequent, haben aber immerhin die Investitionsgeschäfte in entsprechende Firmen eingeschränkt. Der interessante Beitrag legt zudem dar, dass andere Staaten mit der Umsetzung des Abkommens schon weiter fortgeschritten sind, so etwa Belgien.

Update: 08.03.2012

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