16.06.2006
In der Schweiz gibt es Kinder, die zwar physisch da sind, rechtlich jedoch nicht existieren. Dies zeigten die Recherchen der Rundschau von SF DRS im Frühjahr 2006. Diese Kinder sind nirgends regisitriert und haben damit auch keinen Geburtsschein. Ausserdem erhalten ihre Eltern für sie keine Kinderzulage und haben steuerliche Nachteile. Die engstirnige behördliche Praxis verstösst klar gegen die UNO-Kinderrechtskonvention, wonach jedes Kind ein Recht auf Identität hat. Gemäss dem Beobachter will die Pro Juventute nun den UNO-Kinderrechtsausschuss auf die Missstände in der Schweiz aufmerksam machen. Ausserdem sei eine Informationsoffensive bei den Zivilstandsämtern der Schweiz geplant.
- Als ob es sie nicht gäbe
Artikel von Daniela Schwegler im Beobachter vom 14. September 2006 (pdf, 1 S.)
Die Rundschau berichtete im April 2006 von drei Babies, die alle im letzten halben Jahr in einem Spital in der Schweiz geboren wurden. Keines der porträtierten Babies habe bisher einen Geburtsschein erhalten, weil die Eltern über keine Ausweise verfügen. Die betroffenen Eltern berichten, dass die Zivilstandsämter der zuständigen Gemeinden bei ihnen Pässe, Aufenthaltspapiere und Geburtsschein der Mutter eingefordert haben. Weil die Eltern der Kinder Asylsuchende sind, die ohne Papiere in die Schweiz eingereist sind, können sie aber diese Papiere nicht vorweisen. Die Kinder wurden deshalb in ihrem Schweizer Geburtsort nicht registriert und existieren demnach auf dem Papier gar nicht.
Der zuständige Leiter des Eidgenössiche Amtes für Zivilstandswesen, Martin Jäger, bestreitet im Beitrag der Rundschau einen Zusammenhang mit den Verschärfungen im Asylwesen. Vor zwei Jahren sei eine neue Zivistandsordnung in Kraft getreten, nun sei die Identität der Eltern halt wichtiger geworden. Gemäss Michael Marugg, juristischer Leiter der Pro Juventute und Präsident von Humanrights.ch / MERS verstösst die Regelung, dass Kinder nur einen Geburtsschein erhalten, wenn ihre Eltern über Ausweispapiere verfügen, jedoch klar gegen die UNO-Kinderrechtskonvention. Jedes Kind habe unabhängig von den Eltern einen eigenen Anspruch auf Registrierung.