Übersicht über das schweizerische Arbeitsrecht
Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst
- das Schweizerische Obligationenrecht (OR),
- das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnungen zum Arbeitsgesetz,
- das Mitwirkungsgesetz,
- das Sozialversicherungsrecht mit AHV/IV, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, beruflicher Vorsorge (II. Säule), Erwerbsersatzordnung und Militärversicherung,
- das Gleichstellungsgesetz (GIG) und
- das Datenschutzgesetz (DSG).
Der Einzelarbeitsvertrag (EAV, Art. 319ff. OR) und die Gesamtarbeitsverträge (GAV, Art. 356ff. OR) regeln insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Firmenreglemente und Betriebsordnungen sind ebenfalls verbindlich und in der Praxis wichtig. Zur Rangordnung vergl. das separate Arbeitsblatt «Rangordnung der einzelnen Rechtsquellen des Arbeitsrechts» (pdf, 1 S.).
In der Schweiz gibt es über 1000 verschiedene Typen von Gesamtarbeitsverträgen, denen rund 50 % der ArbeitgeberInnen in der Privatwirtschaft unterstellt sind. Während zahlreiche GAV Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Mann und Frau beinhalten, sind GAV mit Bestimmungen gegen rassistische Diskriminierungen nur dünn gesät (SBB, Post, Swisscom). Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung vermag nur punktuell den Schutz vor rassistischer Diskriminierung in der Arbeitswelt zu garantieren, der zudem durch den hohen Stellenwert der Vertragsfreiheit geschwächt wird.
Einen interessanten Beitrag zur Rechtslage in der Schweiz finden Sie in Thomas Geiser, Diskriminierung am Arbeitsplatz: Die Rechtslage in der Schweiz, Tangram Nr. 11 , September 2001, S. 13-21.
Update: 13.03.2009


