Update: 02.06.2018
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)
Vom 16. Dezember 1966 (Inkrafttreten: 23. März 1976)
Vertragstext
Text: deutsch / französisch / italienisch / englisch
Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert die klassischen Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Ratifizierungen
171 Vertragsstaaten (Stand: 2. Juni 2018; aktueller Stand)
Zum Inhalt
Die vom Pakt II garantierten Rechte umfassen die klassischen Abwehr- und Freiheitsrechte sowie die politischen und die Minderheitenrechte.
Verpflichtungen der Vertragsstaaten
Die Vertragsstaaten des Paktes II sind zur sofortigen Achtung und Gewährleistung dieser Rechte gegenüber allen ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen ohne jede Diskriminierung verpflichtet. Zudem obliegt den Vertragsstaaten auch die Verpflichtung, wirksame innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu schaffen.
Kontrollverfahren
Die Einhaltung der den Staaten durch den Pakt II auferlegten Verpflichtungen wird zunächst im Rahmen eines Berichtssystems kontrolliert: In periodischen Abständen müssen die Vertragsstaaten dem Menschenrechtsausschuss Berichte über die zur Verwirklichung der garantierten Rechte getroffenen Massnahmen und die dabei erzielten Fortschritte vorlegen. Ferner sieht der Pakt II ein fakultatives Staatenbeschwerdeverfahren vor, d.h. die Vertragsstaaten können die Zuständigkeit des Menschenrechtsausschusses zur Entgegennahme von Staatenbeschwerden anerkennen.
- UNO-Menschenrechtsausschuss
Themenseite auf humanrights.ch
Berichtsverfahren
Jeder Beitrittsstaat muss periodisch Bericht erstatten über getroffene Massnahmen, Fortschritte und Schwierigkeiten (Art. 40). Der erste Bericht ist innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten fällig, weitere Berichte müssen auf Aufforderung des Ausschusses abgegeben werden. In der Praxis hat es sich eingebürgert, einen Bericht etwa alle vier Jahre abzuliefern. Zu den Bemerkungen des Ausschusses können die Staaten ihrerseits Stellung nehmen.
General Comments
Der Menschenrechtsausschuss hat bereits 1981 begonnen, aufgrund der Berichte der Staaten zu den einzelnen Rechten «Allgemeine Kommentare» (General Comments) zu erarbeiten, welche bei der Auslegung der Paktrechte zu beachten sind.
- Ausgewählte General Comments des CCPR
Dokumentation auf humanrights.ch
Erstes Fakultativprotokoll vom 16. Dezember 1966: Individualbeschwerdeverfahren
Text: deutsch / englisch / französisch
Gegenwärtig haben 116 Vertragsstaaten (Stand: 2. Juni 2018; aktueller Stand) durch ihre Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 ihr Einverständnis gegeben, dass alle ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen dem CCPR eine Individualbeschwerde wegen Verletzung eines Paktrechts einreichen können.
- Ausgewählte Individualbeschwerde-Entscheide des CCPR
Dokumentation auf humanrights.ch - Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt
Ein Handbuch für die Praxis von Bernhard Schäfer, Menschenrechtszentrum Potsdam, Berlin 2007 (pdf, 146 S.)
Zweites Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989: Abschaffung der Todesstrafe
Text: deutsch / französisch / italiensich / englisch
85 Vertragsstaaten (Stand: 2. Juni 2018; aktueller Stand) haben sich durch Ratifikation des Zweiten Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1989 zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet.
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