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Association Rhino und andere gegen die Schweiz

05.07.2012

Urteil vom 11. Oktober 2011 (Beschwerde Nr. 48848/07)
Versammlung- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK)

  • Urteil
    auf der Website des Bundesgerichts (französisch)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Der Zweck der Association Rhino – die illegale Besetzung von Häusern – wurde von den innerstaatlichen Instanzen als rechtswidrig eingestuft und der Verein aus diesem Grund aufgelöst. Der Gerichtshof hält fest, dass die Auflösung des Vereins, dessen illegale Hausbesetzungen von den Genfer Behörden über viele Jahre toleriert worden waren, eine strenge Massnahme mit weitreichenden, insbesondere finanziellen Folgen darstellt. Diese Massnahme hat die Vereinsfreiheit in ihrer Substanz getroffen. Die innerstaatlichen Behörden haben nicht nachgewiesen, dass es keine milderen Mittel gegeben habe, um das Ziel (Beendigung der Besetzungen) zu erreichen. Die Auflösung des Vereins war deshalb nicht notwendig in einer demokratischen Gesellschaft, um den Schutz der Rechte der Hauseigentümer und - soweit diese überhaupt als legitimer Zweck anerkannt werden kann - die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sicherzustellen.
Verletzung von Art. 11 EMRK (einstimmig).»