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Rückführung überwiegt gegenüber dem Recht auf Achtung des Familienlebens

31.07.2013

Urteil Berisha gegen die Schweiz vom 30. Juli 2013 (Nr. 948/12)
Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK); Familiennachzug

  • Urteil
    auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (englisch)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Die Schweizer Behörden stellten den drei Kindern der Beschwerdeführer, die im Kosovo geboren waren und illegal in die Schweiz einreisten, keine Aufenthaltsbewilligung aus und verfügten ihre Rückführung in den Kosovo. Der Gerichtshof befand, die Beschwerdeführer lebten gestützt auf ihren freien Entscheid in der Schweiz und nicht im Kosovo. Ihre drei Kinder hätten nicht so lange in der Schweiz gelebt, dass man annehmen könne, sie hätten jeden Bezug zu ihrem Herkunftsland, wo sie während vielen Jahren grossgezogen worden waren, verloren. Die Kinder hätten zudem noch familiäre Kontakte zum Kosovo. Der Gerichtshof erwog, die Beschwerdeführer könnten auch aus vom Kosovo aus für die Bedürfnisse der zwei älteren Kinder, im Alter von 17 und 19 Jahren, aufkommen. Nichts hindere sie weiter daran, zum jüngsten der Kinder, im Alter von 10 Jahren, in den Kosovo zurückzukehren und bei ihm zu bleiben. Der Gerichtshof verwies sodann auf das Verhalten der Beschwerdeführer, die während des Verfahrens nicht immer die Wahrheit gesagt hatten, und kam zu Schluss, die Schweizer Behörden hätten ihren Handlungsspielraum nicht überschritten. Keine Verletzung von Artikel 8 EMRK (vier zu drei Stimmen).»