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Nationale Menschenrechtsinstitution

Argumentarium: 10 gute Gründe für eine nationale Menschenrechtsinstitution

09.03.2015

 

Eine künftige nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz wird die bestehenden staatlichen Institutionen darin stärken, ihre elementaren Aufgaben zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte wahrzunehmen. Diese Botschaft aus dem neu erarbeiteten Argumentarium der NGO-Plattform Menschenrechte ist im Hinblick auf den anstehenden Grundsatzentscheid des Bundesrates von zentraler Bedeutung.

Insgesamt zeigt das Argumentarium zehn gute Gründe auf, die für eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) sprechen. Das NGO-Argumentarium fokussiert dabei auf die Beratungsfunktionen der künftigen NMRI: Beratung für die gesetzgebenden und –anwendenden Behörden auf Bundes- und Kantonsebene, Beratung für zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsunternehmen.

Das NGO-Argumentarium ergänzt das Grundlagenpapier «Modell für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution in der Schweiz», welches im Sommer 2014 ebenfalls von der NGO-Plattform Menschenrechte publiziert worden war und in einer analytischen Kurzform das Gesamtprofil einer künftigen NMRI für die Schweiz skizziert.

Der Bundesrat wird im Sommer 2015 seinen Grundsatzentscheid fällen und festlegen, ob und in welchem Rahmen die Schweiz eine NMRI erhält.

Dokumentation

Das Argumentarium liegt als gedruckte Broschüre vor und kann unter info@humanrights.ch auf deutsch und/oder französisch bestellt werden.