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Basiswissen Asylrecht - Dossier

Dublin-Verfahren

27.09.2016

Das Dublin-Verfahren gemäss dem internationalen Dublin-Abkommen regelt, welcher Staat im «Dublin-Raum» (alle 27 Staaten der Europäischen Union und die vier assoziierten Staaten Norwegen, Island, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz) für das Asylverfahren der asylsuchenden Person zuständig ist.

In der Regel gilt dasjenige Land als zuständig, in welchem die Person das erste Mal mit Fingerabdrücken auf eine andere Weise wie z.B. einem Visum registriert worden ist. Selbst Indizien für die Durchreise wie beispielsweise Zugtickets oder Hotelrechnungen können ausreichen, um die Zuständigkeit eines Staates zu begründen.

Die Schweiz prüft bei jeder gesuchstellenden Person, ob sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt in einem anderen Dublin-Staat registriert worden ist. Falls ja, stellen die Schweizer Behörden in der Regel ein Gesuch um «Rückübernahme» an dieses Land. Falls der angeschriebene Staat nicht fristgemäss antwortet, kann ihm der Asylsuchende auch ohne die Einwilligung dieses Staats überstellt werden.

Hat eine Person Familienmitglieder in der Schweiz, und es ist ein anderer Dublin-Staat für sie zuständig, so kann sie einen Antrag stellen, dass die Zuständigkeit auf die Schweiz übergeht. Ist eine Person minderjährig und unbegleitet, so ist die Schweiz verpflichtet, abzuklären, ob sich in einem anderen Staat Familienangehörige befinden. Falls ja, müssen die Behörden die Familie zusammenführen, so wie es dem Wohl des Kindes dient, sofern von Seiten der Familie ein entsprechender Antrag vorliegt. Durch diese Regelung wird dem Recht auf Familie Rechnung getragen.

Wird die Minderjährigkeit einer unbegleiteten Person als gegeben erachtet, erklärt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Regel seine Zuständigkeit. In diesem Fall wird ein normales Asylverfahren in der Schweiz durchgeführt.

Aufgrund der humanitären Klausel könnten die Schweizer Behörden auf freiwilliger Basis in jedem Fall ihre eigene Zuständigkeit für die asylsuchende Person erklären. Die Behörden nutzen diesen humanitären Spielraum jedoch kaum: Die Schweiz gehört zu den Ländern, die am meisten Dublin-Entscheide trifft und am meisten Asylsuchende in andere Vertragsstaaten zurückweist. Seit 2009 waren jeweils ein Viertel bis ein Drittel aller Asylentscheide Dublin-Entscheide.