Volksinitiative, Referendum, Motion oder Standesinitiative: in der Schweiz kann die Rechtssetzung vielseitig beeinflusst werden. Während Gesetzgebungsentwürfe in der Regel durch den Bundesrat dem Parlament unterbreitet werden, können auch Parlamentsmitglieder, Fraktionen oder Kommissionen anhand einer Motion oder parlamentarischen Initiative einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten oder die Kantone mittels Kantons- oder Standesinitiative den Gesetzgebungsprozess auslösen. Schliesslich steht den Stimmbürger*innen das fakultative Referendum zur Verfügung, um ein vom Parlament beschlossenes Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Doch nicht nur: die stimmberechtige Bevölkerung kann mittels eidgenössischer Volksinitiative gar die Bundesverfassung ändern. In dieser Rubrik werden ausgewählte Gesetzgebungsprozesse begleitet, welche von menschenrechtlicher Bedeutung sind.
Nachrichtendienstgesetz
Korrektur-Initiative
Bundesgesetze zur Terrorbekämpfung
Verhüllungsverbot
Konzernverantwortungsinitiative
Nationale Menschenrechtsinstitution
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Marianne Aeberhard
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