Nach der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes vom Juni 2014 wurde nun die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Humanrights.ch hat sich an dieser beteiligt und den Fokus insbesondere auf menschenrechtlich relevante Aspekte der Ausführungsbestimmung gerichtet (vgl. unseren Artikel zum Thema).
Ein besonderes Augenmerk aus grundrechtlicher Perspektive verdienen die in der Verordnung präzisierten Ausschlusskriterien der Sozialhilfe und des Strafregisters sowie die Loyalitätserklärung. Doch auch andere Einbürgerungskriterien der Verordnung tangieren Grundrechte und –Freiheiten der Bundesverfassung.
- Vernehmlassung der Bürgerrechtsverordnung (BüV) zum revidierten Bürgerrechtsgesetz (BüG) vom 20. Juni 2014
Stellungnahme von humanrights.ch vom 16. November 2015 (pdf, 5 S.) - Grundrechtliche Erwägungen zum neuen Bürgerrechtsgesetz
Artikel zur Bürgerrechtsverordnung auf humanrights.ch vom 26. Oktober 2015