Humanrights.ch hat sich zum Entwurf für ein bernisches Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz) geäussert. Die Organisation betont in ihrer Stellungnahme, dass für die Behandlung von ausländischen Personen - insbesondere auch für alle Integrationsmassnahmen bzw. Integrationsforderungen - die Grund- und Menschenrechte massgebend sind, welche, mit Ausnahme der politischen Rechte, uneingeschränkt für alle Menschen Geltung haben. Begrüsst wird in diesem Sinne deshalb die Bestimmung in Art. 1 der Vorlage. Dieser bringt zum Ausdruck, dass Integration in erster Linie bedeutet, die Grund- und Menschenrechte – insbesondere das Recht auf Nicht-Diskriminierung – einfordern zu können. Mit dem Slogan „Fördern und Fordern“, mit dem die Zielrichtung des Gesetzes umschrieben ist, wird indessen gleichzeitig ein paternalistisch anmutendes Konzept der Integration postuliert, welches die emanzipatorische Zielrichtung der Grund- und Menschenrechte untergräbt.
- Stellungnahme
humanrights.ch, 23. Juli 2010 (pdf, 3 S.) - Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG)
Fassung für das Vernehmlassungsverfahren (April 2010) - Erstes Integrationsgesetz für den Kanton Bern - Integration als gemeinsame Verpflichtung aller Beteiligten
Medienmitteilung des Kantons Bern vom 26. April 2010 mit Links zu verschiedenen Vernehmlassungsunterlagen