Humanrights.ch begrüsst die vorgeschlagene Ausdehnung von Artikel 261bis StGB auf die Bekämpfung von Hasskriminalität und Diskriminierung aufgrund der «sexuellen Orientierung» sowie auch aufgrund der «Geschlechtsidentität». Gleichzeitig bedauert humanrights.ch aber, dass die Gelegenheit nicht genutzt wird, um die Ausdehnung des Schutzes auf weitere bzw. alle von Diffamierung, Hassreden und Hasspropaganda sowie Diskriminierung betroffenen Gruppen ins Auge zu fassen.
- 13.407 n Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Stellungnahme von humanrights.ch ch vom 9. Oktober 2017
Weiterführende Informationen
- Vernehmlassungsunterlagen
Siehe «Abgeschlossene Vernehmlassungen 2017» unter «Parlamentarische Kommissionen» - Ausweitung des Straftatbestands gegen Rassendiskriminierung in Art. 261bis StGB
SKMR-Newsletter vom 13.08.2015