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Nationale Menschenrechtsinstitution

Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte: Entscheid gefällt

03.09.2010

 

Nach einem langwierigen Auswahlverfahren hat ein Verbund von Universitätsinstituten aus Bern, Neuchâtel, Fribourg und Zürich das Mandat für das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte erhalten, wie das Eidg. Departement für Äusseres EDA und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD am 3. Sept. 2010 bekannt gegeben haben.

Ebenfalls in den Verbund integriert sind als Vertragspartner das Zentrum für Menschenrechtsbildung der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz sowie der Verein Humanrights.ch / MERS, der für die Information und Sensibilisierung zuständig sein wird.

Das Direktorium und die Geschäftsleitung des nationalen Kompetenzzentrums werden beim Institut für öffentliches Recht in Bern unter der Leitung von Prof. Walter Kälin angesiedelt sein. Die inhaltliche Arbeit wird in sechs thematische Cluster eingeteilt, für die jeweils eine Universität die Federführung innehat:

  • Migration (Universität Neuchâtel)
  • Polizei und Justiz (Universität Bern)
  • Geschlechterpolitik (Universität Bern)
  • Kinder- und Jugendpolitik (Institut Kurt Boesch und Universität Fribourg)
  • Institutionelle Fragen (Universität Fribourg)
  • Wirtschaft und Menschenrechte (Universität Zürich)

Das schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte wird seinen Betrieb voraussichtlich im Januar 2011 aufnehmen. Der Bundesrat hatte bereits am 1. Juli 2009 den Grundsatzentscheid gefällt, anstelle der seit vielen Jahren geforderten unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution in einer 4-jährigen Pilotphase ein universitäres Dienstleistungszentrum für Menschenrechte zu alimentieren. Seither wurde das Auswahlverfahren durchgeführt. Dem Vernehmen nach haben sich mehrere universitäre Konsortien an der Ausschreibung beteiligt.