Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
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Nachstehend finden Sie die deutsche Übersetzung des Originaltextes der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» von 1948 mit Erläuterungen zu jedem Artikel.
Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des ...
Artikel 1 - Freiheit, Gleichheit, Solidarität
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Erläuterung zu Ar...
Artikel 2 - Verbot der Diskriminierung
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politi...
Artikel 3 - Recht auf Leben und Freiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Erläuterung zu Artikel 3 Das Recht auf Leben ist die Vorbedingung der Ausübung aller anderen Menschenrechte und ...
Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten. Erläuterung zu Artikel 4 Das Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel ...
Artikel 5 - Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Erläuterung zu Artikel 5 Das Folterverbot ist eines der wichtigsten Mensc...
Artikel 6 - Anerkennung als Rechtsperson
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson. Erläuterung zu Artikel 6 Mit der Bestimmung, dass jeder Mensch Anspruch auf Anerkennung «als Rechtsperson»...
Artikel 7 - Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, ...
Artikel 8 - Anspruch auf Rechtsschutz
Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grund...
Artikel 9 - Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Erläuterung zu Artikel 9 Jeder Staat hat zwar das Recht, Personen festzunehmen, in Haft zu behalt...
Artikel 10 - Anspruch auf rechtliches Gehör
Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine...
Artikel 11 - Unschuldsvermutung; keine Strafe ohne Gesetz
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung n&...
Artikel 12 - Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Ans...
Artikel 13 - Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowi...
Artikel 14 - Recht auf Asyl
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen. Dieses Recht kann jedoch im Falle seiner Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder weg...
Artikel 15 - Recht auf Staatsangehörigkeit
Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu w...
Artikel 16 - Ehefreiheit und Schutz der Familie
Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gründen. Sie habe...
Artikel 17 - Eigentumsgarantie
Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Erläuterung zu Artikel 17 Das Recht auf E...
Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion...
Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln...
Artikel 20 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Erläuterung zu Artikel 20 ...
Artikel 21 - Allgemeines und gleiches Wahlrecht; Zulassung zu öffentlichen Ämtern
Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen. Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingun...
Artikel 22 - Recht auf soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der ...
Artikel 23 - Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Alle Menschen haben ohne jede unterschiedl...
Artikel 24 - Recht auf Erholung und Freizeit
Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub. Erläuterung zu Artikel 24 Es ist der Gew...
Artikel 25 - Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen L...
Artikel 26 - Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht
Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterr...
Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben. Jeder ...
Artikel 28 - Angemessene Sozial- und internationale Ordnung
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. ...
Artikel 29 - Grundpflichten; Schranken der Menschenrechte
Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Recht...
Artikel 30 - Auslegungsvorschrift
Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuübe...