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Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK wird durch vierzehn Zusatzprotokolle ergänzt, von denen alle bis auf das 14. in Kraft getreten sind. Während das erste, vierte, sechste, siebente, zwölfte und dreizehnte Zusatzprotokoll materiell-rechtliche Bestimmungen enthalten und somit die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK durch weitere Garantien ergänzen, enthalten die übrigen Zusatzprotokolle verfahrensrechtliche Regelungen.
Vgl. die Informationen zur Umsetzung der Zusatzprotokolle zur EMRK in der Schweiz
Update: 14.07.2009