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Diffamierung von Religionen als neues Menschenrechtskonzept?

Auf UNO-Ebene gibt es seit mehreren Jahren Bemühungen, die Diffamierung von Religionen, insbesondere des Islams, als neue Form des Rassismus zu verankern. Motor hinter diesen Bestrebungen ist die Organisation islamischer Länder (OIC), die insbesondere den Islam vor Angriffen schützen möchte. Bereits 2001 wurde in der damaligen Menschenrechtskommission der UNO eine Resolution zum Kampf gegen die Diffamierung von Religionen verabschiedet.

10-Jahresplan der OIC

Richtig in Schwung kam die Debatte erst nach den internationalen Turbulenzen um die dänischen Karikaturen, auf denen der Prophet Mohammed als Terrorist dargestellt und auch sonstwie verunglimpft wurde. Es kam zu einer regelrechten Hetzkampagne gegen Dänemark, die ihren Höhepunkt Ende 2005 hatte. Daraufhin wurde an einer Gipfelkonferenz der OIC im Dezember 2005 ein 10-Jahres-Aktionsplan verabschiedet. Eines der erklärten Ziele des Plans ist die Verabschiedung einer internationalen Resolution zu Islamophobie, in der alle Staaten aufgefordert werden, Gesetze mit abschreckenden Strafen zu erlassen.

Weiter wurde festgehalten, dass der Kampf gegen die Diffamierung von Religionen aufgenommen werden soll. Doudou Diène, der UNO-Sonderberichterstatter gegen Rassismus, unterstützte diese Bemühungen in seinen darauffolgenden Berichten. Er wurde vom Menschenrechtsrat aufgefordert, einen Bericht zur Situation der muslimischen und arabischen Bevölkerung zu verfassen, in dem er mehrmals den Begriff der Diffamierung von Religionen verwendete. Im Mai 2007 setzte die OIC eine Beobachtungsstelle ein, welche Vorfälle von Angriffen auf den Islam in der ganzen Welt dokumentiert.

Resolutionen der UNO-Generalversammlung

Im Dezember 2005 schliesslich wurde in der UNO-Generalversammlung eine Resolution gegen Diffamierung von Religionen von Pakistan eingebracht. Jedes Jahr aufs Neue wird die Resolution verabschiedet, in 2007 wurde sie mit einer Mehrheit von 108 gegen 51 bei 25 Enthaltungen angenommen. In der Resolution wird einzig der Islam als Religion genannt. Darin wird tiefe Besorgnis über Versuche ausgedrückt, den Islam mit Terrorismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung zu bringen. Staaten werden aufgefordert, die Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Vorstellungen zu verbieten, welche sich gegen Religionen oder deren Anhänger richten.

Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat

Seit 1999 werden vor dem UNO-Menschenrechtsrat ähnliche Resolutionen von der Organisation Islamischer Staaten eingebracht, wobei die letzte Resolution am 27. März 2009 verabschiedet wurde. Die Resolutionen nennen den Islam als einzige Religion. Weiter wird darin festgehalten, dass die Diffamierung von Religionen zu Menschenrechtsverletzungen führt sowie der Grund für soziale Instabilität in der Welt ist. Die EU-Staaten und die Schweiz stimmten jeweils gegen die Resolutionen. Vor der Abstimmung am 26. März 2009 im Menschenrechtsrat äusserte sich eine Koalition aus über 180 NGO gegen die Annahme der Resolution, da sie darin die Meinungäusserungsfreiheit bedroht sehen. Selbst wenn die Resolution dieses Jahr ein weiteres Mal vom Menschenrechtsrat verabschiedet wurde, scheint die Unterstützung für ein solches Konzept unter den Ländern zu schwinden: nur noch 23 Länder stimmten für die Resolution, bei 11 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.

Auch im Jahre 2010 verabschiedete der Menschenrechtsrat wieder eine ähnliche Resolution. Die auffälligste Neuerung besteht darin, dass ein Verbot von Minaretten scharf verurteilt wird. Obwohl die Schweiz nicht namentlich erwähnt wird, ist klar, dass diese Passage gegen die Annahme der Volksinitiative für ein Minarettverbot in der Schweiz gerichtet ist. Nur noch 20 Staaten stimmten für die Resolution, 17 waren dagegen, 8 enthielten sich der Stimme.

Umdeutung des Mandats des Sonderberichterstatters für Meinungsäusserungsfreiheit

In der 7. Session des UNO-Menschenrechtsrates vom März 2008 erreichte eine Allianz um die OIC, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für das Recht auf Meinungsäusserung umformuliert wurde. Dieser muss nun auch über Fälle berichten, in denen eine vermutete rassistische oder religiöse Diskriminierung im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit gemacht wurde. Der Hinweis einiger Staaten, dass es für rassistische und religiöse Fragen bereits andere Überwachungsmechanismen des Menschenrechtsrates gebe, überzeugte die Mehrheit der Mitgliedsstaaten leider ebenso wenig wie der vorgängige differenzierte Appell einer internationalen Koalition von NGO aus mehrheitlich islamischen Ländern, welche vor den Konsequenzen dieses Zusatzes eindringlich warnten.

Sonderberichterstatter zu Meinungsäusserungsfreiheit alarmiert

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich der UNO-Sonderberichterstatter für Meinungsäusserungsfreiheit, der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit, der Sonderberichterstatter der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Sonderberichterstatter der Afrikanischen Menschenrechtskommission (ACHPR) für Meinungäusserungsfreiheit am 9. Dezember 2008 deutlich gegen ein Verbot der Diffamierung von Religionen ausgesprochen. Sie führen an, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht im Namen von abstrakten Konzepten oder Glauben eingeschränkt werden dürfe. Sie fordern die UNO dazu auf, keine weiteren Resolutionen in dieser Richtung zu verabschieden.

Streitpunkt bei den Vorbereitungen zur Durban-Review-Konferenz

Im Abschlusstext für die Durban Nachfolgekonferenz, die vom 20.-24. April 2009 in Genf stattfindet, wurde der Abschnitt über Diffamierung von Religionen nach Boykottandrohungen von europäischer und US-amerikanischer Seite gestrichen.

Problematik des Begriffs «Diffamierung von Religionen»

Europäische und andere westliche Staaten wehren sich dagegen, dass die Diffamierung von Religionen als Menschenrecht anerkannt werden soll. Zum einen würde es sich hierbei nicht um ein individuelles Recht für einzelne Personen handeln, sondern es würde ein Recht für eine Religion geben, was per se schon widersprüchlich ist. Die Menschenrechte dienen zum Schutz von Individuen und nicht zum Schutz von Konzepten oder eben Religionen. Zum anderen würde ein Recht, das Religion vor Diffamierung schützt, in der Realität eine starke Einschränkung für die Meinungsfreiheit bedeuten. Niemand darf wegen seiner Äusserungen über eine bestimmte Religion bestraft werden, es sei denn, es handle sich um eine ohnehin strafbare Verletzung religiöser Gefühle (Blasphemie-Verbote auf der Ebene des Strafrechts) – dies ist ein lange verankerter Grundsatz westlicher Demokratien und fällt unter die Meinungsäusserungsfreiheit. Über den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit hingegen herrscht Einigkeit, weshalb dieses Recht ja auch in den internationalen Menschenrechten verankert ist.

Ausserdem ist Diffamierung in den meisten Rechtssystemen ein rechtliches Konzept, das es Einzelpersonen oder Einheiten mit Rechtspersönlichkeit gestattet, wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu klagen. Wie ein solches Konzept auf eine Religion übertragen werden und damit dem Menschenrechtsschutz dienen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Update: 27.03.2009