Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)

Vom 16. Dezember 1966 (Inkrafttreten: 3. Januar 1976)

Vertragstext

deutsch / französisch / italienisch / englisch

Der Pakt I verankert grundlegende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Ratifizierungen

160 Vertragsstaaten (Stand: 4. Juni 2010; aktueller Stand)

Zum Inhalt  

Der UNO-Pakt I umfasst die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.

Verpflichtungen der Vertragsstaaten

Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Verwirklichung der verbrieften wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter Ausschöpfung all ihrer Möglichkeiten und mit allen geeigneten Mitteln. Die einzelnen Garantien des Sozialpaktes sind somit von den Vertragsstaaten nicht sofort in vollem Umfang zu erfüllen. Vielmehr unterliegen die Vertragsstaaten grundsätzlich einer progressiven Implementierungspflicht, d.h. sie müssen einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit geeignete Massnahmen zur schrittweisen Verwirklichung der durch den Pakt I gewährten Rechte ergreifen. Die aus allen Garantien fliessenden Minimalverpflichtungen sowie Umsetzungspflichten, die keinen Einsatz staatlicher Ressourcen bedürfen (Unterlassungspflichten), sind hingegen unmittelbar zu erfüllen.

Kontrollverfahren

Die Einhaltung der den Staaten durch den Pakt I auferlegten Verpflichtungen wird im Rahmen eines Berichtssystems kontrolliert: Den Vertragsstaaten obliegt die Verpflichtung, in regelmässigen Abständen dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Berichte über die getroffenen Massnahmen, die erzielten Fortschritte sowie über Schwierigkeiten bei der innerstaatlichen Umsetzung der Garantien zu erstatten (Art. 16, 17). Der erste Bericht erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten, weitere Berichte nach Bedarf. In der Praxis hat es sich eingebürgert, etwa alle fünf Jahre einen Bericht abzuliefern.

General Comments 

1989 hat der Ausschuss begonnen, Allgemeine Kommentare (General Comments) zu erlassen.

Individualbeschwerdeverfahren 

Am 10. Dezember 2008 ist das Fakultativprotokoll verabschiedet worden, das zur Durchsetzung der im Pakt I festgelegten Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Es wurde am 24. September 2009 zur Unterzeichnung aufgelegt. Zur Zeit haben 2 Staaten das Protokoll ratifiziert; 32 Staaten haben es unterzeichnet (Stand: 16. August 2010, aktueller Stand).

Update: 16.08.2010