humanrights.ch Logo Icon

Bundesgericht zum fürsorgerischen Freiheitsentzug

07.09.2005

Auch wer massive Drohungen gegen seine Umwelt ausstösst, darf deswegen allein laut dem Urteil 5C.11/2003 des Bundesgerichts nicht auf dem Weg der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Strafanstalt eingewiesen werden.