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Debatte über ein Burkaverbot in der Schweiz

In Belgien soll das Tragen der Burka verboten werden und wohl auch bald in Frankreich. Bisher verfügte kein europäisches Land über ein solches Verbot. Schweizer Politiker/innen hatten ein Verbot auf nationaler Ebene erstmals 2006 angeregt. Der Bundesrat sprach sich bisher stets dagegen aus. Auf kantonaler Ebene sind entsprechende Vorstösse erfolgreicher. Bald werden sich die Eidg. Räte wohl wieder zum Thema äussern müssen. Amnesty International erinnert derweil daran, dass ein generelles Verschleierungs-Verbot, wie es das belgische Parlament nun vermutlich erlassen wird, gegen grundlegende Rechte verstösst.

Menschenrechtliche Argumente für und gegen ein Verbot

In der öffentlich geführten Debatte werden Argumente mit Bezug auf die Menschenrechte sowohl von Verfechterinnen wie von Gegnerinnen eines Verbots angeführt. Zu letzteren gehören etwa Katrin Rieder und Elisabeth Joris, welche sich aus feministischer Perspektive gegen ein Verbot aussprechen und dabei das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stark betonen, während Saida Keller-Messahli und Anu Sivaganesan die Toleranz gegenüber der Ganzkörperverschleierung als Toleranz gegenüber der Missachtung von Frauenrechten kritisieren.

Die Grundrechte von Frauen stehen im Zentrum der Debatte

«Ein generelles Verbot beschneidet die freie Meinungsäusserung sowie die Religionsausübung von Frauen, die freiwillig einen Schleier oder eine Burka tragen.» Zugleich habe aber der Staat die Pflicht dafür zu sorgen, dass keine Frau von der Familie oder anderen Personen dazu gezwungen werde, sich zu verschleiern. Amnesty International (AI) fordert die Schweizer Politikerinnen und Politiker dennoch auf, keine Gesetze zu erlassen, die das Tragen von Schleiern verbieten und so die Grundrechte von Frauen verletzen. Ein Verbot sei weder angemessen noch ein Schritt für mehr Frauenrechte. Im Gegenteil: Verschleierte Frauen könnten als Vertreterinnen von gesellschaftlichen Minderheiten im Alltag noch stärker ausgegrenzt und diskriminiert werden. Eine klar definierte Einschränkung der Verschleierung sei zwar legitim, falls die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel stehe oder allgemeine Regeln für bestimmte Berufe gelten. Es sei beispielsweise zulässig, Frauen aufzufordern, ihren Schleier für Identitätskontrollen zu lüften. Solche Einschränkungen dürften jedoch nicht auf eine diskriminierende Art und Weise umgesetzt werden.

Zum Verhüllungsverbot

Anzufügen bleibt, dass ein allgemeines gesetzliches Burka- oder ein Verschleierungsverbot für den öffentlichen Raum, das sich gegen Musliminnen richtet, diskriminierend ist. Es ist zum einen eine Diskriminierung der islamischen Glaubensgemeinschaft, weil das Verbot (wie schon das Minarettbauverbot) ausdrücklich auf sie ausgerichtet ist. Zu bedenken ist allerdings auch, dass es eine Diskriminierung für alle Frauen bedeutet. Das auf weibliche Anhängerinnen des islamischen Glaubens ausgerichtete Verbot schränkt insbesondere deren persönliche Freiheit, bzw. Religionsfreiheit ein, mehr jedenfalls als die Religionsfreiheit der männlichen Muslime. Eine solche Kleidervorschrift beträfe darüber hinaus nicht nur die persönliche Freiheit muslimischer Frauen, sondern bedeutete eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Frauen allgemein. Mit Blick auf die Frauenrechte ist es zumindest störend, wenn eine Gesetzgebung über eine Kleidervorschrift verfügt, die nur Frauen betrifft.

Aus diesem Grund kreist die ganze Debatte über ein Burkaverbot derzeit auch vielerorts um ein allgemeines Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Ein solches gibt es in einzelnen Kantonen bezogen auf bewilligte Kundgebungen. Möglich wäre eine Ausdehnung auf weitere Orte, etwa beim Kontakt mit Behördenstellen oder Banken, beim Benutzen von öffentlichen Strassenverkehrsmitteln, beim Autofahren und in der Schule. Ein allgemeines Verhüllungsverbot für den öffentlichen Raum wäre nicht nur unverhältnismässig, sondern schlicht nicht durchsetzbar (ausser jede/r Helmträger/in, Fasnachtsteilnehmer/in, Roger-Staub-Mützen- oder Schalträger/in im Winter würde eine Sondergenehmigung erhalten).

Touristinnen und Konvertitinnen

Der Tages-Anzeiger schreibt in einem Artikel vom 28. April 2010 zur Situation in der Schweiz: «Noch sieht man Burkas in der Schweiz selten. Doch sie nehmen zu, wenn auch nur geringfügig.» Noch seien es relativ wenige, aber die Zahl steige im überschaubaren Rahmen, zitiert die Zeitung Christiane Faschon, Autorin des Buches Islam in der Schweiz. Demnach tragen vor allem Konvertitinnen und arabische Touristinnen den Ganzkörperschleier. In die Schweiz übergesiedelte Musliminnen hingegen legten die Burka gerne ab, sofern es die Familie erlaube. Doch gerade muslimische Touristen sind gemäss Tages-Anzeiger häufiger in der Schweiz anzutreffen. Im Touristenort Interlaken etwa hätte sich die Zahl arabischer Touristen verzehnfacht. Wieviele davon die Burka trugen, liess der Artikel jedoch unerwähnt, es dürfte nur ein Bruchteil gewesen sein.

Standesinitiative aus dem Kanton Aargau

Wohl einzig aus wahltaktischen Gründen orten trotzdem einige bürgerliche Politiker/innen ein Problem in einer möglichen künftigen Zunahme von Burkaträgerinnen in der Schweiz. Jüngstes Beispiel ist der Kanton Aargau, der in Bern wohl eine Standesinitiative für ein schweizweites Verbot einreichen wird. Am 4. Mai 2010 hat das Kantonsparlament einen entsprechenden Vorstoss der Schweizer Demokraten mit der tatkräftigen Unterstützung der FDP und der CVP überwiesen. Im Zuge des Abstimmungserfolgs bei der Minarettverbotsinitiative stehen auch in den Parlamenten der Kantone Bern und Solothurn Vorstösse für Standesinitiativen für ein nationales Burkaverbot auf der Traktandenliste.

Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals mit dem Thema befasst. Letztmals beschied er im Februar 2010 ein Burkaverbot abschlägig. In seiner Antwort hielt er fest, er gehe von rund 100 Burkaträgerinnen in der Schweiz aus, basierend auf Zahlen aus Frankreich. Zwar stelle die Burka ein Integrationshindernis dar, heisst es in der Antwort des Bundesrates weiter. Würde sie aber verboten, blieben diese Frauen möglicherweise zuhause weggeschlossen. Zudem will die Regierung keinen Unterschied zwischen Burkaträgerinnen aus dem Ausland und dem Inland machen, indem der Ganzkörperschleier Touristinnen erlaubt bliebe. Ausreichendes Interesse für ein Schleier-Verbot bestehe einzig in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hier könnten zeitlich und örtlich begrenzte Beschränkungen erlassen werden, etwa in Banken, Verwaltungen, Flughäfen und ähnlichem.

Das sagt islam.ch

Auffallend still sind in der ganzen Debatte einmal mehr die Muslime/-innen der Schweiz. Neben den wenigen extremen Konvertiten des nicht repräsentativen Vereins Islamischer Zentralrat der Muslime kommt fast keiner zu Wort. Liegen dürfte dies allerdings eher an den Schweizer Medien (bzw. an bürgerlichen Politiker/innen, die mit immer haarsträubenderen Forderungen um Medienpräsenz buhlen) als an den Muslimen/-innen selber. Wer sich für die Sicht islamischer Kreise in der Schweiz interessiert, dem sei die Website islam.ch empfohlen. Islam.ch schreibt auf seiner Website zur aktuellen Diskussion etwa: «Wir möchten an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass z.B. der Verband Aargauer Muslime im Anschluss an die Minarettabstimmung sein Gesprächsangebot bekräftigt hat, um mit allen interessierten Kreisen die vorhandenen Probleme ernsthaft zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu suchen. Bis jetzt sind weder Politik noch Parteien im Aargau auf dieses Angebot eingegangen. Die Gründe dafür bleiben schleierhaft. Oder doch nicht? Es wird immer offensichlicher dass es bei dieser Symbolpolitik nicht um die Rechte der Frau oder dergleichen, sondern vor allem um den Kampf gegen die Muslime in der Schweiz geht, genau so wie wir es nach der Minarettabstimmung vermutet haben.»

  • www.islam.ch
    Website, welche seit 1997 online ist und sich NICHT als Portal einer offiziellen Vertretung von Muslimen/-innen in der Schweiz versteht

Antwort des Bundesrats im Jahre 2007

In der Schweiz werde die Burka nicht verboten, hatte der Bundesrat erstmals im Februar 2007 auf eine Interpellation von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP) geantwortet. Ein generelles Burkaverbot in der Öffentlichkeit sei nicht mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren. Diese Freiheit könne zwar eingeschränkt werden, allerdings nur, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage bestehe, ein öffentliches Interesse gegeben wäre oder die Grundrechte Dritter tangiert würden. All diese Punkte wären beim Tragen einer Burka im öffentlichen Raum nicht erfüllt und daher würde ein Verbot gegen Art. 15 der Bundesverfassung (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und auch gegen die EMRK verstossen. Darin enthalten ist das Recht jeder Frau und jedes Mannes, sich aus religiösen Gründen für oder gegen eine bestimmte Kleidung zu entscheiden.

Weitere Informationen 2007

Update: 03.05.2010