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Deklaration der Rechte indigener Völker

Die von der UNO-Generalversammlung an der 62. Session im September 2007 verabschiedete Deklaration versucht, die Rechte der indigenen Völker zu schützen. Sie stellt kein rechtsverbindliches Instrument dar, kann aber ein Schritt auf dem Weg zu einem verbindlichen Instrument sein. Die Deklaration garantiert den indigenen Völkern explizit – als Kollektiv und als Individuen – das Recht auf vollen Genuss aller Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten.

Text der Deklaration:
französisch (pdf, 20 S.) / englisch (pdf, 18 S.)

Zur Geschichte der Deklaration

Die Deklaration ist das Resultat eines über 20 Jahre dauernden Entstehungsprozesses. Ab 1985 arbeitete die «Arbeitsgruppe zu den indigenen Bevölkerungsgruppen» an einem Deklarationsentwurf. Nachdem sie ihre Arbeit 1993 mit dem Vorschlag eines Entwurfs beendete, wurde dieser von der Menschenrechts-Kommission 1995 an eine weitere, eigens für die Ausarbeitung eines Deklarationsentwurfs eingerichtete Arbeitsgruppe weitergegeben. Im Juni 2006 hat der Menschenrechtsrat den Entwurf dieser Arbeitsgruppe mit 30 gegen 2 Stimmen bei 12 Enthaltungen und 3 Abwesenden gutgeheissen und an die UNO-Generalversammlung überwiesen. Die Generalversammlung hat an ihrer 61. Session am 28. November 2006 mit 83 gegen 67 Stimmen bei 25 Enthaltungen eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wird, dass die Entscheidung über die Erklärung verschoben wird.

Umstrittene Elemente

Die Deklaration wurde von zwei Mitgliedern des Menschenrechtsrates abgelehnt – Kanada und Russland. Die USA, Neuseeland, Australien, die gegenwärtig nicht im Menschenrechtsrat vertreten sind, haben sich ebenfalls gegen den Deklarationsentwurf ausgesprochen und verlangen eine Schwächung der Bestimmungen. Sorge bereiten den Mitgliedstaaten einige Kernbestimmungen der Deklaration, namentlich das Selbstbestimmungsrecht der indigenen Völker und die Kontrolle über die in ihren traditionellen Ländern existierenden natürlichen Ressourcen. Menschenrechts-NGOs und indigene Organisationen heissen die Deklaration mehrheitlich gut und plädieren für eine schnelle Annahme durch die UNO-Generalversammlung.

Definition «indigene Völker»

Die Deklaration sieht keine Definition des Begriffs der «indigenen Völker» vor. Bereits 1982 wurde aber von der «UNO-Arbeitsgruppe zu den indigenen Bevölkerungsgruppen» eine Arbeitsdefinition entwickelt: «Indigene Populationen bilden sich aus den vorhandenen Nachfahren der Völker, die, zur Zeit als Menschen einer anderen Kultur oder ethnischen Herkunft aus anderen Teilen der Welt dort ankamen, das gegenwärtige Territorium eines Landes ganz oder teilweise bewohnten, sie bezwangen und durch Eroberung, Ansiedlung oder anderen Mitteln in eine nicht bestimmende oder koloniale Situation versetzten; die heute mehr in Übereinstimmung mit ihren sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bräuchen und Traditionen leben als mit den Institutionen des Landes, von dem sie nun Teil sind, unter einer staatlichen Struktur, die hauptsächlich die nationalen, sozialen und kulturellen Merkmale anderer Bevölkerungssegmente verkörpert, die vorherrschend sind.»

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Verpflichtungen der Vertragsstaaten

Durch die Annahme der Deklaration an der Generalversammlung gehen die UNO-Mitgliedstaaten keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen ein. Trotzdem stellt die Deklaration ein wichtiges Instrument im Kampf um die Verwirklichung der Rechte der indigenen Völker dar und definiert einen internationalen Standard zum Schutz ihrer Rechte. Die Deklaration stellt die indigenen Völker mit allen andern Völkern auf die gleiche Ebene. Sie anerkennt das Recht der Indigenen auf die Erhaltung und Entwicklung ihrer Institutionen, Traditionen, Kulturen und Identitäten und verbietet Diskriminierung und Marginalisierung. Ausserdem anerkannt sie das Recht auf Selbstbestimmung, auf die Kontrolle über die natürlichen Ressourcen in ihren Ländern sowie auf Entschädigung für Ländereien, Territorien und Ressourcen, die ihnen ohne ihre freie Zustimmung weggenommen, besetzt oder beschädigt wurden.

Kontrollverfahren

Die Deklaration sieht kein offizielles Kontrollorgan vor, welches die Einhaltung der Standards überprüfen soll. Die Umsetzung der Deklaration liegt in der Händen der Staaten. Eine Art Kontrollfunktion kommt dem Sonderberichterstatter R. Stavenhagen zu, der im Auftrag des UNO-Menschenrechtsrates über die Menschenrechtssituation der indigenen Völker berichtet. Ebenfalls eine Art Kontrollfunktion übt das «ständige Forum zu indigenen Angelegenheiten» (UNPFII) aus. Ausserdem werden die Nichtregierungsorganisationen bei der Einforderung der durch die Deklaration erklärten Rechte weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Weitere Informationen

Update: 18.10.2006