05.11.2025

Rechtsgrundlagen & Prinzipien Strafvollzug Schweiz - Vertiefung

In diesem Artikel finden Sie eine Vertiefung der Rechtsgrundlagen und Prinzipen des Strafvollzugs in der Schweiz. Für einen Überblick über den gesamten Justizvollzug oder eine Vertiefung der Rechtsgrundlagen und Prinzipen des Massnahmenvollzugs verweisen wir sie auf die weiteren Artikel in diesem Dossier.

Eine Strafe ist eine gerichtliche Sanktion, die als Reaktion auf eine begangene Straftat ausgesprochen wird (Art. 34–55a StGB). Sie dient der Ahndung schuldhaften Verhaltens und soll sowohl spezial- als auch generalpräventiv wirken – also die betroffene Person von weiteren Delikten abhalten und zugleich das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsordnung stärken.

Das Schweizer Strafrecht kennt verschiedene Arten von Strafen, insbesondere die Geld- und die Freiheitsstrafe. Die Auswahl und Bemessung der Strafe richten sich nach der Schwere der Tat, dem Verschulden der Täterin oder des Täters sowie den persönlichen Verhältnissen. Entscheidend ist, dass die Strafe verhältnismässig bleibt und dem Grundsatz der Menschenwürde entspricht.

Im Unterschied zu den sogenannten Massnahmen steht bei Strafen die Vergeltung des begangenen Unrechts im Vordergrund, nicht die Behandlung oder Prävention zukünftiger Straftaten. Dennoch sollen Elemente der Resozialisierung – etwa der bedingte Vollzug oder die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung – Teil der strafrechtlichen Reaktion sein.


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