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Workshop am 14. November 2023: Zulässigkeitsvoraussetzungen vor den UN-Ausschüssen

12.10.2023

Am 14. November 2023 von 12.15 bis 13.45 Uhr findet der zweite Online-Workshop zur strategischen Prozessführung vor den UN-Ausschüssen statt. Boris Wijkström, Direktor des «Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrantes (CSDM)», wird über seine Erfahrungen hinsichtlich der Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen vor UN-Ausschüssen und über die damit einhergehenden Herausforderungen sprechen.

Damit eine individuelle Mitteilung an ein UN-Vertragsorgan in der Sache geprüft werden kann, muss sie zunächst verschiedene Zulässigkeitskriterien erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Zuständigkeit oder die ausreichende Substantiierung der geltend gemachten Menschenrechtsverletzung. Bei den verschiedenen UN-Vertragsorganen sind diese Zulässigkeitskriterien im Grossen und Ganzen ähnlich. Anhand von Beispielen vom UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) und UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) wird Boris Wijkström seine Erfahrungen mit und sein Wissen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen mit uns teilen. Dabei wird er insbesondere darauf eingehen, wie Fragen der Zulässigkeit, insbesondere in Bezug auf die Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel und die Begründung eines Anspruchs, mit den innerstaatlichen Ermessensrechtsmitteln interagieren, die parallel dazu eingelegt werden können.

Boris Wijkström ist Gründer und Direktor des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM). Den Auftrag des CSDM hat ab dem 1. November 2023 Caritas Schweiz übernommen. Boris Wijkström studierte an der Stanford University (BA 1996) und an der George Washington University Law School (JD 1999). Er wurde in den Vereinigten Staaten als Anwalt zugelassen und ist Mitglied der «Columbia Bar» (Washington DC). Boris Wijkström hat in den USA und in Genf als Anwalt gearbeitet, wo er für die Internationale Organisation für Migration (IOM) und die Weltorganisation gegen Folter tätig war.

Moderation: RAin Dr. Katja Achermann, LL.M. (Cantab), Postdoc FNS Université de Fribourg, Lehrbeauftragte für Völkerrecht Universität St. Gallen, juristische Beraterin der Anlaufstelle für strategische Prozessführung von humanrights.ch.

Zielpublikum

Anwält*innen, NGOs, Betroffene und Interessenverbände sowie Wissenschaftler*innen, die sich für die strategische Prozessführung vor nationalen und internationalen Gerichten zum Schutz der Grund- und Menschenrechte interessieren. Der Workshop wird auf English geführt, es gibt keine Übersetzung in andere Sprachen.

Anmeldung

Das Anmeldefenster ist geschlossen.

Unkostenbeitrag: 50 Fr. (Normaltarif); 20 Fr. (Studierende)

Einzahlung auf:


PC 34-59540-2 

IBAN: CH9009000000340595402 
Verein humanrights.ch, 3012 Bern
Vermerk: Workshop UN und Ihr Name 



Workshop announcement in English

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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