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Neues Tutorial «How to UN Committee» online!

23.11.2023

Unser neues Online-Tutorial «How to UN Committee» bietet eine praktische Anleitung, wie eine Verletzung der Menschenrechte vor einem UN-Ausschuss geltend gemacht werden kann. Zudem werden Kriterien für den Entscheid aufgezeigt, ob ein Fall vor den EGMR oder ein UN-Gremium gebracht werden soll.

Dass bei einer potenziellen Menschenrechtsverletzung nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtswege eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht werden kann, ist in der Schweiz einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Neben dem EGMR bestehen jedoch noch weitere internationale Mechanismen, welche die Einhaltung der Menschenrechte durch die Schweiz überprüfen können.

So können Individualbeschwerden an den UN-Ausschuss gegen Folter, an den UN-Kinderrechtsausschuss, den UN-Frauenrechtsausschuss, den UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung oder den UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen eingereicht werden. Weiter können auch Eingaben an UN-Sonderberichterstatter*innen – unabhängige Menschenrechtsexpert*innen – gemacht werden.

Mit diesen Möglichkeiten und besonders mit den entsprechenden Verfahrensabläufen sind aber nur wenige Rechtsanwält*innen und NGOs vertraut. Aus diesem Grund veröffentlichen wir neben dem bereits seit einiger Zeit online verfügbaren Tutorial «How to EGMR» jetzt zwei neue umfassende Leitfäden: «How to UN Committee» und «How to UN Special Rapporteurs».

Gerade bei strategisch geführten Prozessen ist eine sorgfältig abgewägte Auswahl des internationalen Beschwerdemechanismus wichtig. Deshalb listen wir in einem weiteren Teil des Online-Guides Kriterien für den Entscheid auf, ob ein Fall vor den EGMR oder ein UN-Gremium gebracht werden soll. Mit dieser Frage beschäftigte sich auch Rechtsanwältin Stephanie Motz in einem unserer Workshops der Serie «How to UN Committee». Sie teilte ihre strategischen Überlegungen zur Wahl des passenden Mechanismus in den Themen Klima, Racial Profiling und Asyl und Migration. Die Aufzeichnung des Workshops kann auf unserer Webseite angeschaut werden.

Um praktisches Wissen zur strategischen Prozessführung wie dieses Tutorial kostenlos bereitstellen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Unterstützen Sie jetzt die Aktivitäten der Anlaufstelle für strategische Prozessführung! 

Herzlichen Dank!

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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