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Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil

18.07.2023

Ende Mai 2023 erschien der Bericht des EJPD zur Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil in der Schweiz. Mit diesem Bericht werden verschiedene Missstände in der Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil zum ersten Mal von offizieller Seite her anerkannt und die dazu geplanten Massnahmen bekannt gegeben.

 

Bereits im Schlussbericht vom 4. Februar 2015 hat der Kinderrechtsausschuss der UNO (UNO-KRA) die Schweiz aufgefordert, Daten und Informationen zu Kindern mit einem inhaftierten Elternteil zu erheben und zu analysieren. Der UNO-KRA wiederholte diese Empfehlung in seinem Schlussbericht vom 22. Oktober 2021. Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 19. Dezember 2018 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, die Situation der Kinder mit einem inhaftierten Elternteil in der Schweiz zu analysieren. Im Januar 2020 wurde an alle Justizvollzugseinrichtungen in der Schweiz ein Kurzfragebogen versandt, um festzustellen, welche Informationen die einzelnen Einrichtungen über die Kinder von Insassen erfassen. Die Ergebnisse zeigten, dass rund 40% der Justizvollzugsanstalten keinerlei Informationen zu den Kindern von Insassen erfassen. Ende 2021 wurde schliesslich die ZHAW vom BJ beauftragt, eine Studie zur Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil zu erstellen.

In ihrer Studie kam die ZHAW zu den folgenden Erkenntnissen:

  • In der Schweiz existieren keine Statistiken zur Anzahl betroffener Kinder mit einem inhaftierten Elternteil.
  • In der Schweiz existieren keine empirischen Studien zu den Folgen der Inhaftierung eines Elternteils für die Kinder.
  • Kinder spielen in der Vollzugsplanung des inhaftierten Elternteils eine kleine Rolle, sicherheitsspezifische Aspekte überwiegen.
  • Die Kontaktmöglichkeiten sind je nach Einrichtung und Region sehr unterschiedlich geregelt. Die lateinische Schweiz verfügt mit aktiven privaten Vereinigungen über signifikant bessere Hilfsangebote.
  • Die Akteure sind zunehmend für diese Thematik sensibilisiert, und es werden vermehrt neue Angebote geschaffen. Dennoch besteht weiterer Entwicklungsbedarf. Dieser wird insbesondere in den Bereichen der baulichen und räumlichen Gegebenheiten der Einrichtungen, der Entwicklung von kindergerechten Grundhaltungen im Vollzug sowie auf einer übergeordneten Ebene in der Sensibilisierung der Gesellschaft verortet.
  • Die Situationen und Bedürfnisse von Kindern und Angehörigen sind individuell sehr unterschiedlich. Die Angebotsentwicklung sollte diesem Umstand Rechnung tragen.

Weitere Massnahmen sollen ergriffen werden

Zu jeder Erkenntnis der ZHAW hat das EJPD in seinem Bericht Stellung genommen. Daraus geht hervor, dass die Gesellschaft als auch die Sozial- und Jugendämter verstärkt über das Thema der Kinder mit einem inhaftierten Elternteil informiert und sensibilisiert werden sollen. Ausserdem soll das Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzugs dahingehend überarbeitet werden, dass empfohlen wird, sowohl Zugänge als auch Besucherbereiche kinderfreundlich auszugestalten resp. spezifisch für Kinder und Familien zu erstellen. Auf Gesuch der Kantone hin wird der Bund solche baulichen Massnahmen finanziell unterstützen. Da sich die Situationen der betroffenen Kinder, des inhaftierten sowie nicht-inhaftierten Elternteils massgeblich unterscheiden, ist es nach dem EJPD unabdingbar, dass Leitfäden erstellt und interdisziplinäre Angebote entwickelt werden müssen. Das KKLJV wurde beauftragt die Empfehlungen in der Studie der ZHAW zu analysieren und gestützt darauf einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen auszuarbeiten. Gemäss dem Bericht des EJPD ist dagegen, trotz der Aufforderung durch den UNO-KRA, auch weiterhin keine eigene, umfassende schweizweite statistische Erhebung vorgesehen. Immerhin soll im Rahmen der «Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft» im Jahre 2024 die Frage integriert werden, welche Einrichtungen welche Informationen über die Kinder der bei ihnen inhaftierten Personen erheben. Weiter wurden die Kantone beauftragt, zu prüfen, ob eine weitere Forschung in diesem Bereich durchgeführt werden kann.

Besonderer Handlungsbedarf in der Deutschschweiz

Entsprechend den Erkenntnissen der Studie der ZHAW wurde der Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil vor allem in der Deutschschweiz lange Zeit wenig Beachtung geschenkt. Der Unterschied zur Romandie und zum Tessin besteht in der Hauptsache darin, dass dort bereits seit längerem private Vereine bestehen, welche sowohl die Angehörigen als auch den inhaftierten Elternteil unterstützen. Gemäss dem Bericht des EJPD sollen deshalb in der Deutschschweiz solche privaten Vereine gefördert werden, bspw. durch eine Leistungsvereinbarung mit den Konkordaten.

Recht eines Kindes auf Kontakt zu seinen Eltern

Aber nicht nur in der Schweiz wurde die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil aktuell thematisiert. In seinem Urteil Deltuva v. Lithuania vom 21. März 2023 hat der EGMR sich ebenfalls zum Recht eines Kindes auf Kontakt zu seinem Elternteil in der Untersuchungshaft geäussert. Der EGMR hat dabei die Rechte des Kindes anerkennt und unterstreicht die Bedeutung der Empfehlungen des Europarates zu Kindern inhaftierter Eltern (CM/Rec(2018)5). Der EGMR betont dabei, dass eine Beschränkung des Besuchsrechts von Familienangehörigen zwar möglich ist, dabei aber immer die Notwendigkeit des Schutzes des Familienlebens der Betroffenen, insbesondere der Minderjährigen, berücksichtigt werden sollte. Im zu behandelnden Fall entschied der EGMR, dass die Beschränkung des Besuchsrecht nicht hinreichend begründet werden konnte.

Im Bericht des EJPD wurden Missstände festgestellt, welche weitestgehend bekannt waren. Dennoch dürfte die Studie der ZHAW sowie der darauf basierende Bericht des EJPD einen grossen Schritt in die richtige Richtung darstellen. Immerhin wurden damit die Missstände der Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil von offizieller Seite her festgehalten sowie weitere Massnahmen definiert. Inwiefern die in Aussicht gestellten Änderungen auch tatsächlich umgesetzt werden, muss sich allerdings erst noch zeigen. Unter Berücksichtigung des erst kürzlich ergangenen Entscheids des EGMR dürfte jedoch ein grosses Interesse an der Verbesserung der Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil bestehen.

Studie ZHAW

Bericht EJPD

21. Juni 2023 / Xenia Barth

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Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug

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