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Menschenrechtsinstitutionen in Südostasien

01.10.2020

Die Architektur des Menschenrechtsschutzes im Südostasiatischen Raum ist im Vergleich zu anderen regionalen Menschenrechtssystemen noch jung und nicht stark ausgebaut. Die südostasiatischen Staaten sind darauf bedacht, sich nicht in die Angelegenheiten ihrer Nachbarländer einzumischen oder diese an den Pranger zu stellen. Dies schwächt die Durchsetzungskraft der regionalen Menschenrechtsorgane gegenüber den Staaten erheblich. Trotz der Schlupflöcher und der mangelnden Wirksamkeit des südostasiatischen Menschenrechtsabkommen sind die jüngsten Entwicklungen als erster Schritt in Richtung eines umfassenden regionalen Systems zum Schutz der Menschenrechte zu verstehen.

Folgende institutionelle Akteure überwachen die Durchsetzung der Menschenrechte in den südostasiatischen Staaten.

Association of Southeast Asian Nations

Die «Association of Southeast Asian Nations» (ASEAN) ist eine internationale Organisation südostasiatischer Staaten mit Sitz in Jakarta. Die Organisation wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, das Wirtschaftswachstum, die gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung sowie den Frieden in der Region zu fördern. Die Organisation dient den Mitgliedsstaaten insbesondere als Plattform zum Austausch und Dialog. Sie hat daher keine weitreichenden Befugnisse, um sich in die Angelegenheiten ihrer Mitgliedsstaaten einzumischen. Um die absolute Selbstbestimmung der Staaten zu gewährleisten, sind die Entscheidungsprozesse konsensorientiert, sodass keinem Staat Entscheidungen aufgezwungen werden können.

Zwei Mal im Jahr treffen sich die Staatsoberhäupter und Regierungschef*innen zum ASEAN Gipfel. Die Versammlung trifft als höchstes Organ der Organisation alle Entscheidungen und bestimmt die Politik der ASEAN.
An einem dieser Gipfeltreffen wurde im Jahr 2012 die ASEAN Human Rights Declaration (AHRD) verabschiedet. Aufgrund ihres schwach ausgeprägten Menschenrechtsschutzes wurde die Erklärung vom UNO-Hochkommissar für Menschenrechte und der internationalen Zivilgesellschaft stark kritisiert.

Asean intergovernmental Commission on Human Rights

Die «Asean intergovernmental Commission on Human Rights” (AIHCR) wurde im Oktober 2009 als beratende Kommission der ASEAN geschaffen und erarbeitete auf deren Geheiss die ASEAN Human Rights Declaration (AHRD).
Die AIHCR blieb auch nach der Ratifizierung der Menschenrechts-Charta bestehen und befasst sich mit deren Anwendung. Die Kommission besteht aus je eine*r Abgeordnete*n der zehn ASEAN-Mitgliedsstaaten und funktioniert nach dem Konsensprinzip. Das Veto eines Kommissionsmitglieds vermag damit Entscheidungen der AIHCR weitgehend zu blockieren.

Der Auftrag der AIHCR ist die Förderung und Verteidigung von Menschenrechten, wie sie in der ASEAN Human Rights Declaration (AHRD) festgehalten sind. Die Hauptaktivitäten der Kommission bestehen in der Sensibilisierungsarbeit, dem Aufbauen von Kompetenzen im Bereich der Menschenrechte, der Beratung von Mitgliedsstaaten und dem Verfassen eines jährlichen Berichtes zuhanden der ASEAN.

Der Kommission fehlen effektive Instrumente, um auf Menschenrechtsverletzungen einzugehen oder diese anzuprangern. Es existieren keine Monitoringverfahren und Länderbesuche sind keine vorgesehen. Seit 2012 nimmt das Gremium Individualbeschwerden entgegen, jedoch verlaufen viele dieser Beanstandungen im Sand. Da die AIHCR im Vergleich zu anderen Menschenrechtskommissionen über wenig Kompetenzen verfügt, vermag sie zwar zur Förderung der Menschenrechte beizutragen. Um ihren Schutzauftrag sachgerecht zu erfüllen, fehlt es der Kommission jedoch an Durchsetzungskraft.

Der Mangel an effizienten Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte sowie die Schlupflöcher in der ASEAN Human Rights Declaration lassen sich zum einen auf das Gebot der Nichteinmischung zwischen den ASEAN-Mitgliedstaaten und des hohen Stellenwerts der Souveränität innerhalb der südostasiatischen Organisation zurückführen. Zum anderen fehlt es dem Staatenbund und Einigkeit über menschenrechtliche Verpflichtungen und deren Verbindlichkeit.

Weitere Menschenrechtsinstitutionen in Südostasien

Die ASEAN Kommission zur Förderung und Verteidigung der Rechte der Frauen und der Kinder ist der AIHCR ähnlich und assistiert den UNO-Vertragsausschüssen in ihren Monitoringverfahren bezüglich Frauen- und Kinderrechten in den südostasiatischen Staaten.

Das ASEAN Komitee zum Schutz der Wanderarbeiter wurde zur Umsetzung und Überwachung der ASEAN Deklaration zum Schutz der Wanderarbeiter geschaffen. Das Komitee erleichtert die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich der Migration sowie bei der Bekämpfung des Menschenhandels und macht best practices Empfehlungen für die Umsetzung in den Vertragsstaaten. Zum effektiven Schutz der Rechte der Wanderarbeiter fehlen dem Komitee jedoch die Kompetenzen.