14.02.2006
General Comment Nr. 5 des Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 3. Oktober 2003 äussert sich zu den allgemeinen und grundlegenden Verpflichtungen der Staaten zur Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes (Art. 4; 42 und 44, Abs. 6 UN-KRK). Auch hier wird einmal mehr darauf hingewiesen, dass die Staaten die Umsetzung der Konvention unabhängig davon, ob sie dezentral oder föderal organisiert sind, auf dem ganzen Territorium zu gewährleisten haben. Er warnt z.B. vor nachteiligen Auswirkungen des Privatisierungsprozess auf die Realisierung der Kinderrechte. Gefordert wird unter anderem, dass die Staaten in ihren Budgets die für die Kinder aufgebrachten Ressourcen identifizieren und analysieren und dem Wohl des Kindes, insbesondere mit Blick auf besonders marginalisierte und benachteiligte Gruppen von Kindern, bei finanzpolitischer Sparübungen Rechnung tragen. Einmal mehr betont der Ausschuss die Bedeutung von unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen für die Kontrolle der staatlichen Bemühungen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
- General Comment Nr.5 (2003): General measures of implementation for the Convention on the Rights of the Child
Dokument auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (pdf, 21 S.) (in Englisch)