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Ausschaffungsflüge: Anti-Folterkommission legt den Finger auf kritische Punkte

31.10.2017

Zwangsausschaffungen von Ausländern-/innen, die einer Wegweisung nicht freiwillig Folge leisten, werden vor allem in afrikanische Länder mittels spezieller Ausschaffungsflüge durchgeführt. Zwischen Oktober 2010 und Juli 2011 haben Mitglieder der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in sechs Fällen solche Ausschaffungsflüge als Beobachter begleitet. Ihre Erfahrungen hat die Kommission in mehreren Berichten veröffentlicht, die Einblicke in den Vollzug gewähren. Die Berichte haben aus menschenrechtlicher Sicht schon öfters Anlass für Kontroversen gegeben. Nun beschäftigt sich die NKVF in einem dritten Bericht mit den Ausschaffungsflügen von 2016 und 2017. Dieser lobt zwar Fortschritte, macht jedoch auch einen Verbesserungsbedarf deutlich.

Änderungen von Gesetz und Verordnung vorgeschlagen

Die Ganzkörperfesselung von Personen, von denen offensichtlich keine Gefahr ausgeht, sei unverhältnismässig, betont Jean-Pierre Restellini, Präsident der NKVF. Er fordert deshalb, dass bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen dem Einzelfall Rechnung getragen wird. Gemäss dem Bericht der NKVF wurde die standardisierte Ganzkörperfesselung bei den beobachteten Rückschaffungen systematisch angewendet. Nach Ansicht der NKVF widerspricht dies dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Der Einsatzleiter müsse sich für eine Lockerung der Zwangsmassnahmen einsetzen, wann immer dies möglich sei, hält die Kommission in der Medienmitteilung fest. Deshalb empfiehlt die Kommission, Art. 27 Abs. 2 der Zwangsanwendungsverordnung (ZAV) entsprechend zu ergänzen.

Ausserdem soll nach Meinung der NKVF auch das Zwangsanwendungsgesetz (ZAG) komplettiert werden und zwar mit dem Hinweis, dass bei Rückführungen, die wegen körperlichem Widerstand gescheitert sind, systematisch eine medizinische Untersuchung der Person, die sich dem Vollzug widersetzt hat, durchgeführt werden muss.

Im Bericht 2017 unterstreicht die NKVF, dass seit der letzten Analyse kein einziger Fall von Zwangsmedikation beobachtet wurde. Zwischen Mai 2016 und April 2017 wurden 39 Rückführungen der Stufe 4 durchgeführt - allerdings nur ausnahmsweise mit Ganzkörperfesselung, denn die Pflicht zur Vollfesselung bei Level-4-Ausschaffungen wurde per 1. Januar 2016 aufgehoben.

Vorschläge für bessere Abläufe und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Die Kommission ortet ausserdem Verbesserungspotential in der Phase, in welcher die rückzuführende Person auf die Ausschaffung vorbereitet wird (sogenannte Vorbereitungsphase). In Gesprächen mit betroffenen Ausländern/-innen habe sich gezeigt, dass diese nicht genügend informiert seien, schreibt die NKVF. Deshalb regt sie an, die gesetzlich vorgesehenen Vorbereitungsgespräche systematisch durchzuführen und zwar in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache. Über die Rückführung sei der Auszuschaffende zudem schriftlich zu informieren.

Im Bericht von 2017 empfiehlt die NKVF, dass bei der Vorbereitung einer Ausschaffung nach internationalen Standards wenn möglich in Kooperation mit der betreffenden Person gearbeitet werden soll.

Kantonal bestehen sehr grosse Unterschiede in der Handhabung der Vorbereitung von Ausschaffungen. Die Kommission empfiehlt daher eine Vorbereitungszeit von mindestens 72 Stunden. Informiert werden muss über die Flugzeit, die Flugdauer und die Destination.

Bereits in den vorangegangen Berichten betonte die Kommission, dass über die Angemessenheit einer Massnahme von Fall zu Fall entschieden werden sollte. In ihrem neuen Bericht präzisiert sie, dass stets das Prinzip der Verhältnismässigkeit angewendet werden muss, wenn es zu einer Ganzkörperfesselung kommt.

Für Gefängnisärzte, die in zwangsweise Rückführungen involviert sind, fordert die NKFV des weiteren ein medizinisches Vetorecht. Sie sollten ein Abschiebeverbot verfügen können, wenn eine zwangsweise Rückführung für die Person ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstelle.

Empfehlungen zur Polizeiarbeit

Die heikelste Phase in einer zwangsweisen Ausschaffung per Flugzeug sei die Boardingphase, hält die NKVF zudem fest. Für diese Phase, welche das Fesseln und das Bringen an Board des Flugzeuges beinhaltet, sollten nach Ansicht der NKVF einzig speziell dafür ausgebildete Personen der Flughafenpolizei eingesetzt werden. Die Kommission würde es ferner begrüssen, wenn die bei den Rückführungen anwesenden Polizeikräfte bereits in der Vorbereitungsphase stärker miteinbezogen würden.

Die Kommission zur Verhütung von Folter hat in zehn Monaten insgesamt sechs zwangsweise Ausschaffungen begleitet. Bei allen begleiteten Flügen gab es Ausschaffungen der Vollzugsstufe 4 mit Ganzkörperfesselungen.

Bemerkenswert ist im übrigen die Feststellung der Kommission, dass die Beobachter/innen seitens der involvierten Behördenmitgliedern mit Ablehnung gegenüber ihrem Einsatz konfrontiert waren.

Dokumentation

Weiterführende Informationen