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Erster Berichtszyklus zur Umsetzung des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie 2009–2015

07.01.2019

    Drei Jahre zu spät hat die Schweiz ihren ersten Staatenbericht über die Umsetzung des Fakultativprotokolls im Dezember 2011 verabschiedet. Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes prüfte den Bericht zusammen mit dem zweiten, dritten und vierte Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention. Das erste Berichterstattungsverfahren fand anfangs Februar 2015 mit den Empfehlungen des UNO-Ausschuss («concluding observations») an die Schweiz seinen Abschluss.