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Podcast «Artikel Sieben» - #6: Hitzewellen und das Recht auf Leben

04.03.2024

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. So steht es in Art. 10 BV und in Art. 2 EMRK. In der neuen Folge des Podcast «Artikel Sieben» beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der Staat mehr gegen den Klimaerwärmung tun muss, um dieses Recht auf Leben zu schützen. Ein Gespräch mit Rechtsanwältin Cordelia Bähr.

Das Recht auf Leben (Art. 2 EMRK und Art. 10 Abs. 1 BV) definiert zwei Pflichten des Staates: Achtungs- und Schutzpflicht. Die Achtungspflicht besagt, dass der Staat unterlassen muss, ungerechtfertigt in das Recht auf Leben einzugreifen. Beispielsweise durch den tödlichen Gebrauch einer Schusswaffe. Die Schutzpflicht besagt, dass der Staat das Leben vor realen und ernsthaften Gefährdungen durch Private, durch Drittstaaten, aber auch durch beispielsweise Naturkatastrophen schützen muss. Dies umschliesst zum Beispiel Gesetzgebungspflichten.

Eine Gruppe von älteren Frauen aus der Schweiz, die Klimaseniorinnen, hat die Schweiz vor dem EGMR eingeklagt. Sie machen geltend, dass durch das Untätigbleiben der Schweiz zur Verhinderung der Klimaerwärmung ihr Recht auf Leben gefährdet sei. In ihrer Argumentation stützten sie sich auf das Klimaziel des Pariser Abkommens, das eine Erwärmung von höchstens 1,5°C festschreibt. Der Klimawandel führe zu mehr Hitzewellen und durch die Hitze würden Menschen krank werden. Sie als ältere Menschen, spezifisch ältere Frauen, seien durch die Klimaerwärmung besonders gefährdet. Cordelia Bähr ist die leitende Anwältin, die die Klägerinnen vertritt.

In der sechsten Folge des Podcasts erklärt Cordelia Bähr, warum die Klimaerwärmung das Leben bedroht und warum die Klägerinnen als ältere Frauen noch mehr gefährdet sind. Zudem wird besprochen, wie das Recht auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 EMRK, spezifischen dessen Teilgehalt des Rechts auf Gesundheit, durch Hitzewellen bedroht wird. Ausserdem legt der Podcast den langen Weg der Klägerinnen durch die nationalen Gerichte und deren jeweilige Urteile und Begründungen dar.

«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.