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Recht auf soziale Sicherheit

25.07.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts auf soziale Sicherheit. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Das Recht auf soziale Sicherheit meint den Anspruch auf Sicherstellung eines konstanten, angemessenen Lebensstandards im Bedarfsfall (Erwerbsausfall, Bedürftigkeit). Mittel dazu sind Sozialversicherungen und die direkte Sozialhilfe.

Rechtsquellen

Pflichten des Staates

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht auf soziale Sicherheit durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

  • willkürliche Beschränkungen des Zugangs zu vorhandenen Leistungen

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Recht auf soziale Sicherheit, wie zum Beispiel:

  • Errichtung und Aufrechterhaltung von Systemen der Sozialversicherung
  • Einrichtung einer effektiven Sozialhilfe als Auffangnetz
  • Einrichtung eines Systems der Nothilfe für aussergewöhnliche Fälle
  • Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Rechts auf soziale Sicherheit gewährleisten

Legitime Einschränkungen

Das Recht auf soziale Sicherheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • Festlegung von Kriterien für Anspruchsberechtigung
  • Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung

Kontroverse Themen

Internationale Rechtssprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel