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Umstrittene Fragen in der Vorbereitung zur Überprüfungskonferenz

Nahostkonflikt

Die grössten Diskussionen werden ohne Zweifel über das Thema des Nahostkonflikts geführt. Die palästinensische Delegation sprach sich gleich zu Beginn dagegen aus, dass dieses Thema zum Stolperstein für die gesamte Konferenz wird. Gleichzeitig machte sie aber auch deutlich, dass eine Entfernung der entsprechenden Paragraphen aus dem Dokument für sie nicht in Frage käme. Die EU, und insbesondere Grossbritannien, Frankreich, Niederlande, Polen und Deutschland, widersetzen sich vehement der ausdrücklichen Nennung dieses Konflikts, da ansonsten kein einziges Land in dem Dokument besonders hervorgehoben werde. Es sei nicht fair, einen einzigen Staat namentlich zu nennen, wenn andere Länder mit ebenso grossen Konflikten nicht genannt würden. Die Organisation Islamischer Länder (OIC), insbesondere Syrien, Iran, Sudan, Indonesien, Libyen, Jordanien,  Ägypten, Algerien, Marokko, Nigeria und auch Südafrika, Kuba und China hingegen wollen an diesen Paragraphen festhalten und sie sogar noch verstärken, zum Beispiel indem sie die jetzige Situation der Palästinenser in den Besetzten Gebieten mit dem Holocausts oder Apartheid gleichsetzen wollen.

Holocaust

Die Delegationen aus Syrien und dem Iran haben in der Diskussion erneut den Holocaust geleugnet, indem sie die Zahl der getöteten Juden angezweifelt haben. Syrien meinte dazu lapidar, man wolle keine statistischen Aussagen machen, da doch bekannt sei, dass einige der Ansicht seien, es wären 3 Millionen Juden getötet worden, andere wiederum sagen 1 Million und wieder andere sagen, dass es viel weniger waren. Der Paragraph zum Holocaust, der auch der einzige im ganzen Dokument ist, solle ihrer Meinung nach gekürzt oder auch ganz gestrichen werden. 

Transatlantischer Sklavenhandel und Kolonialismus

Die Afrikanische Union drängt darauf, Reparationszahlungen für den Transatlantischen Sklavenhandel und den Kolonialismus in das Abschlussdokument aufzunehmen. Dieser Punkt wurde bereits in Durban 2001 heiss diskutiert, im Schlussdokument einigte man sich jedoch nur auf eine Entschuldigung für den Sklavenhandel und den Kolonialismus. Die asiatischen Länder möchten diesen Punkt auf Asien ausgeweitet sehen. Für die EU gibt es keinen Diskussionsspielraum an diesem Punkt, sie werden kein Dokument verabschieden, in dem Reparationszahlungen zur Pflicht werden. 

Diffamierung von Religionen

Die Organisation islamischer Staaten hat es sich in den letzten Jahren auf die Fahnen geschrieben, den Schutz der Religionen vor  Diffamierung zu einem neuen Menschenrecht zu erheben. Aus diesem Grund versuchen sie nun konsequent, in allen UNO-Dokumenten diesen Anspruch einzubringen. Für andere Staaten wie die Schweiz und andere europäische Länder bedeutet dies jedoch eine gefährliche Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit sowie ein unzulässige Ausweitung des Menschenrechtskonzepts. Der Einbezug eines solchen Abschnitts in das Abschlussdokument könnte zur Zerreissprobe werden. 

Antiterrormassnahmen

Die vorherrschende Meinung in der Arbeitsgruppe, dass Antiterrormassnahmen förderlich für rassistische Diskriminierung und Fremdenhass seien, wird von der EU und auch der Schweiz bestritten. Sie möchten jegliche Nennung von Antiterrormassnahmen wie zum Beispiel die Rasterfahndung im Abschlussdokument vermeiden. 

Schweizer Position

Für die Schweiz besteht das grösste Problem darin, dass eine Tendenz besteht, das gemeinsam verabschiedete Schlussdokument der Durban-Konferenz verändern zu wollen. Das Thema der Diffamierung von Religionen wurde bereits 2001 diskutiert, eine Aufnahme in den Text jedoch abgelehnt, da eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit mit diesem Artikel einhergehen würde. Nun versucht die Organisation islamischer Staaten jedoch erneut, einen solchen Passus mit aufzunehmen. Auch die Tatsache, dass Antiterrormassnahmen mit Rassismus gleichgesetzt werden, macht der Schweizer Delegation Schwierigkeiten.  Beim Thema Nahostkonflikt sitzt die Schweizer Delegation ein bisschen zwischen den Stühlen, sie ist nicht ausdrücklich für eine Streichung der Paragraphen, solange dort nicht ein einseitiges Bild des Konflikts gezeichnet wird. Sie war zwar bereits 2001 gegen die Aufnahme dieser Paragraphen, da sie aber in dem Durban-Abschlussdokument aufgenommen wurden und sich die Review-Konferenz auf dieses Dokument stützt, sieht die Schweiz keine Möglichkeit, das Thema Nahostkonflikt komplett auszuklammern.