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Drastische Verschärfung des Zürcher Sozialhilferechts

14.10.2020

Eine neue Bestimmung im Zürcher Sozialhilferecht beschneidet die Rechte von Sozialhilfebeziehenden massiv. Sie können Auflagen und Weisungen nicht mehr direkt anfechten. Mehrere Organisationen und Privatpersonen haben gegen diesen Grundrechtseingriff Beschwerde eingereicht. Nach einer Ablehnung am Bundesgericht gehen die Beschwerdeführer*innen jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Zürcher Kantonsrat beschloss im Februar 2019 die Ergänzung eines Artikels im Zürcher Sozialhilfegesetz. Neu sollen Sozialhilfebezüger*innen Auflagen und Weisungen nicht mehr direkt anfechten können, wenn sie nicht damit einverstanden sind. Stattdessen müssen sie sich der Auflage oder Weisung widersetzen und die Sanktionierung abwarten, bis sie diese vor Gericht anfechten können.

Diese Regelung gefährde die Rechtsweggarantie und damit die Grundrechte der Sozialhilfebezüger*innen, befand die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS). Zudem sei die Gesetzesänderung diskriminierend, da sie nur Sozialhilfebeziehende gesetzlich schlechter stelle. Deshalb legte die UFS gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen und drei Betroffenen Beschwerde ein. Diese wurde jedoch im Januar 2020 vom Bundesgericht mit 3 zu 2 Stimmen abgelehnt. Seit dem 1. April 2020 ist das neue Gesetz nun im Kraft. Die UFS will aber aufgrund des drastischen Grundrechts- und Menschenrechtseingriffes nicht aufgeben und zieht den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.

Tobias Hobi, Anwalt bei der UFS, kritisiert die Gesetzesänderung scharf: «Unserer Meinung nach sind das gravierendste Einschnitte, die in diesem einen Satz im Zürcher Sozialhilferecht stehen. Dass man Auflagen, die sehr weit in die persönlichen Verhältnisse eingreifen – zum Beispiel, dass man trotz Krankheit an einem Arbeitsprogramm teilnehmen muss – nicht mehr anfechten kann, geht überhaupt nicht. Aus unserer Sicht ist das eine extreme Diskriminierung von Sozialhilfebeziehenden.»

Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Falldokumentation.

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