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Menschenrechtsinstitutionen in Afrika

04.11.2020

Mit dem Ende der Kolonialzeit und der Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten wurde in den 1960er Jahren der Ruf nach einer Verankerung der Menschenrechte laut. Zur Debatte stand ein regionales Menschenrechtssystem, welches von einer Menschenrechtskommission überwacht werden sollte. Die antikolonialistischen Kräfte inspirierten schliesslich die Gründung der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU). Diese funktionierte jedoch nach dem Nichteinmischungsprinzip und geriet zusehends in Kritik, da sie zwar das Apartheid-Regime in Südafrika verurteilte, gleichzeitig aber Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen des Kontinents tolerierte.

Im Jahr 2002 wurde die Organisation der Afrikanischen Einheit durch die Afrikanische Union (AU) ersetzt. Der Fokus der neuen Organisation liegt auf der politischen und wirtschaftlichen Integration auf dem afrikanischen Kontinent. Zudem besitzt sie mehr Kompetenzen als ihre Vorgängerin. Im Unterschied zur Europäischen Union muss ein Mitgliedstaat keine menschenrechtlichen Mindeststandards erfüllen, um in das Bündnis aufgenommen zu werden.

Wie bei allen internationalen Organisationen ist deren direkte Wirkung auf jene Staaten limitiert, welche ihre Kompetenzen auch anerkennen. Viele autoritäre Machthaber afrikanischer Länder lassen sich innerhalb ihrer Landesgrenzen nur ungern etwas vorschreiben. Entsprechend hat die Umsetzung der Menschenrechte auch heute keinen leichten Stand. Dank des kompromisslosen Einsatzes von Menschenrechtsverteidiger*innen und der Zivilgesellschaft zeigt sich in Afrika jedoch ein verstärktes Engagement und Monitoring der Menschenrechte.