27.01.2012
Die Eidgenössischen Räte haben in der Wintersession den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls genehmigt.
Das UNO-Feuerwaffenprotokoll ist ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das in der Schweiz am 26. November 2006 in Kraft getreten ist. Das Protokoll, an dessen Ausarbeitung die Schweiz aktiv mitgearbeitet hatte, ist am 31. Mai 2001, also vor über zehn Jahren, verabschiedet worden und hat aktuell 79 Vertragsstaaten. Am 3. Juli 2005 ist es in Kraft getreten.
Ziel des Protokolls ist die Bekämpfung der illegalen Waffenherstellung und des illegalen Waffenhandels. Es sieht zu diesem Zweck Massnahmen vor, welche es ermöglichen, den Transfer jeder einzelnen Feuerwaffe nachvollziehen zu können. Dazu müssen die Waffen einzeln markiert und registriert werden; soweit sinnvoll auch die dazugehörigen Teile und Komponenten sowie die Munition. Mittels Ein- und Aus- und Durchfuhrbewilligungen sowie verstärkter Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter den teilnehmenden Staaten soll zudem der Handel mit Feuerwaffen kontrolliert werden. Schliesslich sollen nichtmarkierte Waffen, deren Herkunft ungewiss ist, beschlagnahmt werden.
Datenbank aber kein Waffenregister
Zur Umsetzung des Protokolls wird in der Schweiz neu eine Datenbank geschaffen, in der alle Markierungsangaben, Angaben über die Hersteller und Lieferanten sowie die Angaben der Einfuhrbewilligungen erfasst werden. Nicht erfasst werden dabei die Besitzer und Besitzerinnen von Feuerwaffen, wie Bundesrätin Sommaruga vor allem an die Adresse der Rechten, die sich gegen das Protokoll aussprachen, klarstellte: Es werde kein zentrales Waffenregister eingeführt, wie das die gescheiterte Waffen-Initiative verlangt hatte.
Gleichzeitig genehmigten die Räte das UNO-Rückverfolgungsinstrument (auch «Marking-und-Tracing-Instrument» oder «Internationales Tracing-Instrument» genannt), welches das UNO-Feuerwaffenprotokoll ergänzt und in den Teilbereichen Markierung, Registrierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter ausführt. Es handelt sich dabei um ein von der UNO-Generalversammlung verabschiedetes Instrument, das rechtlich nicht bindend ist, sondern die UNO-Mitgliedstaaten lediglich politisch verpflichtet. Ebenfalls genehmigt wurden die notwendigen Änderungen und Anpassungen im Waffengesetz.
Dokumentation
- UNO-Feuerwaffenprotokoll. Umsetzung. Waffengesetz. Änderung (11.035 - Geschäft des Bundesrates)
Dokumentation des Geschäfts auf der Website des Parlamentes - Text UNO-Feuerwaffenprotokoll (Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität; pdf, 14 S.)
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls vom 23. Dezember 2011 (pdf, 4 S.)
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)
Schlussabstimmungstext (pdf, 4 S.)
Bundesrat will Vorgaben des UNO-Kleinwaffen-Markierungsabkommens umsetzen
(Ergänzender Artikel vom 03.03.2008)
Der Bundesrat will die Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen erleichtern. Er hat am 27. Februar 2008 entschieden die Verpflichtungen eines entsprechenden UNO-Instrumentes (Kleinwaffen-Markierungsabkommen) im schweizerischen Recht umzusetzen. Weiterhin ausstehend ist leider der Entscheid, ob die Schweiz das rechtlich verbindliche UNO-Feuerwaffenprotokoll, welches seit Juli 2005 in Kraft ist, unterzeichnen wird.
Der Bundesrat werde zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob das UNO-Feuerwaffenprotokoll unterzeichnet werden soll, heisst es in der Medienmitteilung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) vom 27. Februar. Die Regierung hatte sich in ihrer Sitzung mit dem Thema befasst, weil sie den Bericht einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter der Leitung des SECO prüfen musste.
Klare Empfehlung der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe ihrerseits empfiehlt die Unterzeichnung des UNO-Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (UNO-Feuerwaffenprotokoll). Dieses ist neben dem «Europäischen Übereinkommen über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Feuerwaffen durch Privatpersonen» das einzige internationale, rechtlich verbindliche Instrument zur Kontrolle des Handels mit Klein- und leichten Waffen. Es wurde bisher von 52 UNO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter von fast allen Ländern der EU.
- Bericht zur Bekämpfung des illegalen Schusswaffenverkehrs
Medienmitteilung des WBF, 27. Februar 2008